Wer sein Grundstück verkauft, der hat die Möglichkeit, schon früher zu zahlen. Foto: Karmann Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Bei Ausgleichszahlungen im Sanierungsgebiet sind Abschläge möglich

Die Ausgleichsbeträge, die Anwohner in den Sanierunggebieten "Südliche Stadtmitte Tailfingen" und "Stadtteilmitte Truchtelfingen" zahlen müssen, können um bis zu 20 Prozent reduziert werden, wenn die Zahlung vor dem offiziellen Bodenwertermittlungsverfahren erfolgt.

Albstadt. Diesen Beschluss hat der Albstädter Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gefasst und damit einem Antrag der Stadtverwaltung entsprochen. Wenn ein Stadtviertel saniert wird, dann, davon darf man ausgehen, wächst mit seiner Attraktivität auch der Wert seiner Häuser und Grundstücke. Das Gesetz sieht vor, dass die Eigentümer dafür einen Gegenwert bezahlen – auch wenn sie selbst Geld in ihre Häuser und Gärten gesteckt haben sollten, haben sie doch auch von den Investitionen der öffentlichen Hand in den benachbarten öffentlichen Raum profitiert, und da erscheint es nur recht und billig, wenn sie sich an den Kosten der Baumaßnahmen beteiligen.

Aber in welchem Umfang? Ganz einfach, in dem Maße, in dem ihre eigenen Immobilien durch die Verschönerung des öffentlichen Raums, durch gerichtete Straßen, neugestaltete Plätze, mehr öffentliches Grün und sinnreiche Verkehrsmaßnahmen an Wert gewonnen haben. Sobald ein sanierungsverfahren abgeschlossen ist, wird die Wertentwicklung, die jedes Grundstück erfahren hat, ermittelt, und je höher der Wert im Lauf der Sanierung gestiegen ist, desto höher fällt der zu entrichtende Ausgleichsbetrag aus.

Allerdings vergehen in aller Regel Jahre, bis es so weit ist. Die Stadt Albstadt geht davon aus, dass die ersten Bescheide im Falle der südlichen Stadtmitte Tailfingen 2023 und im Falle Truchtelfingen sogar erst 2026 das Rathaus verlassen werden – sollte einem etwaigen Antrag der Stadt auf Verlängerung des einen oder anderen Sanierungszeitraums Erfolg beschieden sein, dann würde es sogar noch länger dauern, bis die Höhe des Ausgleichsbetrags fest steht.

So viel Geduld hat aber nicht jeder. Mancher will sein Grundstück auch verkaufen und vorher die fiskalische Altlast vom Hals haben. Für sie besteht die Möglichkeit, schon früher zu zahlen – allerdings hat der Gesetzgeber die Regelung der Modalitäten den Kommunen überlassen, und die können nun selbst entscheiden, ob sie – da die frühere Zahlung ja für sie von Vorteil ist und die vorzeitige Abschlagsschätzung notwendig ungenauer ausfällt als die Berechnung – im Gegenzug nicht kulant sein und einen Abschlag gewähren wollen. Auch die Höhe des Abschlags können sie selbst festlegen, und genau das haben die Stadt Albstadt und ihr Gemeinderat jetzt getan. Bis zu 20 Prozent können nachgelassen werden; abgewickelt wird so ein Handel über eine freiwillige Vereinbarung zwischen Stadt und Grundstückseigentümer.