Bumm: Der Albstädter Gemeinderat hat eine Entscheidung mit Knalleffekt getroffen. Foto: SB-Archiv

Stadträte sehen noch zu viel Klärungsbedarf im Hinblick auf das umstrittene Bundeswehr-Projekt.

Albstadt - Auf das "gemeindliche Einvernehmen" aus Albstadt zum Bau eines Sprengplatzes auf dem Truppenübungsplatz Heuberg hatte die Bundeswehr gehofft. Die Mehrheit der Stadträte wollte gestern nicht darüber abstimmen – und setzte sich durch.

Eine Empfehlung der Freiburger Kanzlei "Bender Harrer Krevet" hatte die Stadtverwaltung Albstadt in ihrer Sitzungsvorlage zur Abstimmung über ihr Einvernehmen zum Neubau des Sprengplatzes "Spitalwäldle" formuliert. Anwalt Thomas Burmeister hatte vor zwei Jahren mit der Forderung, dass die Stadt angemessen über die Pläne der Bundeswehr informiert werden müsse, einen vorläufigen Baustopp erwirkt; mittlerweile sieht er diese Forderung im Grundsatz als erfüllt an, obwohl die Albstädter keine Einsicht in die Originalantragunterlagen erhalten haben – streng genommen war ihnen diese vom Gericht auch nicht zugestanden worden.

Von der Sache her sind die verbliebenen Differenzen zwischen Stadt und Bundeswehr nach wie vor nicht ausgeräumt. Die Stadt beharrt in der Lärmdiskussion, die von allen Diskussionen als einzige übrig geblieben ist, auf dem Wohngebietscharakter der Ebinger Oststadt, während die Bundeswehr diese wie ein Mischgebiet behandeln möchte – die Differenz zwischen den jeweiligen Grenzwerten beträgt fünf Dezibel(C).

"Rechtsfehlerhaft" nennt Burmeister die Perspektive der Bundeswehr – er sieht allerdings keine Möglichkeit für die Stadt, gegen diesen Rechtsfehler vorzugehen, weil er nicht ihre Interessen tangiert, sondern die Dritter. Für diese Dritten, so will es das Planfeststellungsrecht, darf die Stadt nicht eintreten, auch wenn es sich dabei um ihre Bürger und um Firmen auf Albstädter Gemarkung handelt. Burmeister schließt nicht aus, dass die Dritten selbst ihre Rechte mit Aussicht auf Erfolg einklagen könnten – die Stadt kann es nicht.

Keine Rüstungsfirmen

Die Bedingungen für das "Einvernehmen" der Stadt hatte die Verwaltung in der Sitzungsvorlage formuliert: Erstens sollten den Sprengplatz keine Rüstungsfirmen, sondern nur Militär, Polizei, THW, Zoll und die DRK-Hundestaffel nutzen dürfen. Zweitens müssten die für den sogenannten Kohärenzausgleich erforderlichen Untersuchungen nachgeholt werden, und drittens wünschte die Stadt mit Blick auf den Grundwasserschutz, dass die Bauausführung der beiden Drainagen samt Abdichtung minutiös überwacht wird.

Am Ende einer langen Diskussion gestern im Gemeinderat stellte Uli Metzger (Freie Wähler) aber den Antrag, nicht abzustimmen – und Oberbürgermeister Jürgen Gneveckow zog den Beschlussvorschlag zurück. Jene Mehrheit der Stadträte, die das begrüßte, führte CDU-Fraktionschef Willi Merkel – in seltener Einigkeit mit ZUG-Solistin und Sprengplatz-Gegnerin Christiane Kasprik – an. Dass die Bundeswehr alles andere als offen mit dem Verfahren umgegangen sei, machte ihn misstrauisch. Aus Ebinger Wohngebieten würden "Wohngebiete zweiter Klasse", und in einem Schreiben der Wehrbereichsverwaltung Süd, in dem sie über Sprengübungen berichtet, hatte Merkel fünf Mal das Wort "derzeit" entdeckt. Sein Fazit: Verlässliche Zusagen über künftige Aktivitäten seien das nicht.

Merkel plädierte angesichts der inzwischen beschlossenen deutlichen Truppenreduzierung auf dem Heuberg dafür, einen Standort "auf diesem riesigen Gelände" des Truppenübungsplatzes zu suchen, der keine Anwohner und Firmen beeinträchtige.

Karl-Heinz Frohnert (Freie Wähler) hielt dagegen, die Sprengungen seien – das habe der Testlauf gezeigt – "nicht lauter als das Öffnen einer Sektflasche". Martin Frohme (SPD) sprach sich zwar für eine Zustimmung aus, beklagte aber dennoch, die Waldabholzungen seien zu schnell genehmigt und keine ordentlichen Ausgleichsmaßnahmen geschaffen worden. Den Lärm durch Bundeswehr-Übungen nur auf den Sprengplatz zu schieben, sei aber "Heuchelei".

Dass Baubürgermeister Udo Hollauer zu bedenken gab, dass die Stadt rechtlich keine weitere Handhabe besitze, gegen den Platz vorzugehen, überzeugte die Mehrheit der Räte nicht. Ihr Argument: Dies müsse noch lange kein Anlass sein, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zumal die Stadt – seien erst Fakten geschaffen – keine Möglichkeit mehr habe, dagegen vorzugehen.