Im Sommer hatte der "Reichsbürger" im Ebinger Amtsgericht für einen Großeinsatz gesorgt. Foto: Kistner

Amtsgericht Albstadt verhängt vier Monate Haft ohne Bewährung. Angeklagter fordert Gründungsurkunden ein. 

Albstadt-Ebingen - Das Amtsgericht Albstadt hat gegen den "Reichsbürger", den es im August zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt hatte, am Donnerstag in anderer Sache eine weitere Freiheitsstrafe verhängt: vier Monate Haft ohne Bewährung.

"Nennen Sie mich nicht rechtsfeindlich oder rechtsradikal, ich bin Preuße!", fiel der Angeklagte der Richterin bei der Urteilsverkündung ins Wort. Während der Verhandlung hatte der Mann, der im Sommer noch von mehreren Polizeibeamten daran gehindert werden musste, während der Verlesung der Anklage den Gerichtssaal zu verlassen, sich weitgehend ruhig verhalten und das Reden seinem Anwalt überlassen – allerdings umringten ihn auch vier Bereitschaftspolizisten, und weitere warteten vor der Tür.

Zu guter Letzt machte er aber erneut deutlich, dass er weder die Gerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg noch die Bundesrepublik Deutschland samt ihren Institutionen anerkennt. Den anwesenden Staatsdienern drohte er: "Wenn Deutschland aufwacht, werdet ihr alle eingesperrt!"

Angeklagter fordert Gründungsurkunden von den Beamten ein

Angeklagt war der Mann wegen versuchter Nötigung in mehreren Fällen: Laut Zeugenaussagen hatte der 54-Jährige nach dem Erhalt eines Strafgeldbescheids vom Oktober 2015 Briefe an Beamte des Landgerichts Hechingen sowie an drei Albstädter Polizisten verschickt, in denen er die Vorlage dreier "notariell beglaubigter Dokumente" verlangte: einen Nachweis ihrer eigenen Vereidigung sowie die Gründungsurkunden der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg. Bekomme er die nicht, drohte er, werde er ihre Amtsautorität nicht anerkennen.

Die Forderung verband er mit einem Ultimatum: Sollten die Adressaten die Dokumente nicht innerhalb von 72 Stunden vorlegen, betrachte er dies als Anerkennung einer Geldforderung von 30 000 Euro, die er gegen sie geltend mache. Er behalte sich dann vor, ihre Namen auf einer internationalen Schuldnerliste zu veröffentlichen.

Die betroffenen Beamten sagten im Zeugenstand unisono aus, dass sie die abstruse Forderung zwar nicht richtig ernst nehmen konnten und "schmunzeln" mussten. Aber angesichts des unerfüllbaren Ultimatums und der Drohung, das Geld durch ausländische Inkassounternehmen eintreiben zu lassen, sei ihnen etwas mulmig geworden. Die Aussicht, während des Auslandsurlaubs eingesperrt zu werden, habe ihn schon ein bisschen beunruhigt, erklärte ein Zeuge.

Der Verteidiger beharrte freilich darauf, dass weder die Forderungen noch die Drohungen seines Mandanten ernst zu nehmen gewesen seien – die Beamten seien ja überhaupt nicht imstande gewesen, Einfluss auf den Strafbescheid zu nehmen; daher habe auch kein Fall einer Nötigung zu pflichtwidrigem Verhalten vorgelegen. Er plädierte auf Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, es spiele keine Rolle, ob die Beamten auch nur implizit zu pflichtwidrigem Handeln genötigt worden seien; das Entscheidende sei der versuch, den Beamten Angst zu machen: Inkassounternehmen, die Geldforderungen ohne Ansehen ihrer Rechtmäßigkeit einzutreiben versuchten, gebe es nun einmal wirklich. Zwar habe der Angeklagte seine Drohung nach Ablauf des Ultimatums nicht in die Tat umgesetzt – aber deshalb werde ihm ja auch nur versuchte Nötigung vorgeworfen. "Und auch der Versuch ist strafbar."

In ihrem Urteil folgte die Richterin der Forderung des Staatsanwalts und verurteilte den Angeklagten zu vier Monaten Haft ohne Bewährung. Sie begründete die Entscheidung mit dem Vorstrafenregister des Mannes, der sich zurzeit wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft befindet, sowie seiner uneinsichtigen und feindseligen Haltung gegenüber der Justiz, die in der Vergangenheit deutlich zu Tage getreten sei.