Hunderte von kinderpornografischen Dateien hatte ein 56-Jähriger auf seinem Smartphone. (Symbolbild) Foto: dpa

Richterin geht von pädophiler Neigung aus. Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. 2000 Euro Geldstrafe.

Albstadt - 416 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt hat das Smartphone eines 56-Jährigen enthalten, der sich dafür vor dem Amtsgericht Albstadt verantworten musste. In zehn Fällen hat er Bilder via MMS verschickt, die Kinder bei sexuellen Handlungen zeigen.

Der Angeklagte, ein 56-jähriger Mann aus dem Albstädter Umland zeigt sich vor Gericht reuig. Er sei sich bewusst gewesen, dass es falsch und strafbar sei, Bilder zu verbreiten, die Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bei sexuellen Handlungen zeigen. Er räumt ein, entsprechend der Anklage 2017 in zehn Fällen via MMS kinderpornografische Bilder an verschiedene Nummern verschickt zu haben. Im sogenannten RTL Chat – ein Angebot des Fernsehsenders über SMS mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen – sei er an solche Bilder gelangt; auch die Empfänger der Dateien habe er dort kennengelernt.

Zunächst sei es in den Chats – laut dem zuständigen Ermittler, der als Zeuge aussagte, soll es sich um etwa 30.000 SMS in diesem Zusammenhang gehandelt haben – etwa um Hobbies gegangen. "Dann entwickelte sich ein schleichender Prozess", beschreibt der Angeklagte. Ihm wurden Dateien mit kinderpornografischem Inhalt geschickt; er selbst behauptet nie nach solchen verlangt zu haben. Dennoch habe er sie nicht gelöscht und in zehn Fällen sogar weitergeleitet. Insgesamt 416 Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt fanden die Ermittler bei der Hausdurchsuchung im August 2018.

Für die Richterin spricht diese Flut an kinderpornografischem Material eine eindeutige Sprache: Hat der Angeklagte pädophile Präferenzen? Der 56-Jährige bestreitet das vor Gericht vehement. "Ich habe kein sexuelles Interesse an Kindern in jeglicher Hinsicht." An Kindern hätte er sich niemals vergriffen, wo der Ursprung des Bildmaterials liegt, könne er nicht sagen; er wurde im Chat zum Verbreiten animiert. Deswegen sehe er auch keine Notwendigkeit sich wegen gestörten sexuellen Präferenzen in Behandlung zu geben.

Bei der polizeilichen Durchsuchung seines Wohnhauses war er noch anderer Auffassung, wie der Polizist berichtete, der die Ermittlungen leitete: Auch hier habe sich der Angeklagte reuig und kooperativ gezeigt, betonte unaufgefordert, dass er ein Problem mit diesem Thema – der Kinderpornografie – hätte. Auf Anraten der Polizisten, diese pädophilen Neigungen therapeutisch behandeln zu lassen, willigte er damals ein. Zwar hätte es seither ein klärendes Gespräch mit seiner Lebensgefährtin gegeben, die ihn seither in dieser Angelegenheit kontrolliert, doch einen Therapeuten habe er bisher noch nicht aufgesucht.

Etwas zu Verbergen hatte der Angelklagte zweifelsfrei: Bei der Hausdurchsuchung enthielt er den Beamten zunächst sein Mobiltelefon vor; sie fanden es schließlich versteckt im Wäschekorb. Die Ermittler haben dort nahezu ausschließlich pornografische Bilder und Videos gefunden; darunter eine große Anzahl mit minderjährigen Akteuren. Unter den 30 .000 SMS mit sexuellem Charakter hätte es laut Zeuge durchaus einige gegeben, die auf pädophile Neigungen hinweisen. Beispielsweise hat der Angeklagte darin nach dem Alter gefragt oder ob der Chatpartner zur Schule ginge. Der Ermittler erklärt, dass solche Fragen auf eine pädophile Neigung schließen ließe.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten wegen "Verbreitung kinderpornografischer Schriften" zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Auch wenn die Staatsanwältin darauf plädierte, von einer Bewährungsstrafe abzusehen, war die Richterin anderer Meinung. Ein solches Problem könne man kaum im Gefängnis in den Griff bekommen. Daher soll der Angeklagte in seiner dreijährigen Bewährungszeit an mindestens acht therapeutischen Sitzungen teilnehmen und 2000 Euro in monatlichen Raten an den Kinderschutzbund zahlen. Zudem wird sein aktuelles Mobiltelefon eingezogen.