Keine Wissenslöcher sollen die Gemeinderäte in Sachen Sprengplatz haben und werden daher informiert. Foto: SB-Archiv

Gemeinderat wird über Pläne für Sprengplatz und daraus resultierende Belastungen informiert.

Albstadt - Der Albstädter Gemeinderat wird am Donnerstag nichtöffentlich über die Pläne für den Sprengplatz auf dem Truppenübungsplatz und über die Belastungen, die dieser verursachen könnte, informiert – von Vertretern der Stadt und der Bundeswehr sowie von Anwalt Burmeister.

Zweimal haben sich Emissäre der Stadt Albstadt – Baubürgermeister Rainer Mänder und Stadtplanungsamtsleiter Gerhard Kuntz – mit Vertretern der Wehrbereichsverwaltung Süd und des Regierungspräsidiums getroffen und sich über die Planung, über Lärm- und Emissionsgrenzwerte, über die zu gewärtigenden Erschütterungen und über die Konstruktion der Sprengwanne unterrichten lassen. Heute sind die Gemeinderäte an der Reihe – offenkundig soll nicht über ihren Kopf hinweg entschieden werden.

Weder ob die Informationen, die Mänder und Kuntz erhielten, ausreichen, um die Folgen des Sprengplatzbaus für Albstadt beurteilen zu können, noch, wie dieses Urteil selbst aussehen könnte. Tangiert das Projekt vitale Interessen Albstadts, beeinträchtigen die Erschütterungen der Sprengungen womöglich seine Qualität als Standort von mit hochsensiblen Messapparaturen arbeitenden Nadel- und Waagenherstellern? Diese und andere Fragen gilt es zu klären.

Allerdings noch nicht morgen. Da steht Information auf der Agenda und anschließend eine Aussprache – ohne Bundeswehr, aber mit dem Rechtsanwalt.

Wie und wann es danach weitergeht, ob der nichtöffentlichen Aussprache eventuell noch eine öffentliche folgt, all das bleibt abzuwarten. In diesem Jahr, so viel dürfte feststehen, wird es aber keine Entscheidung mehr geben.

Für die Sigmaringer Verwaltungsrichter ist der Fall Sprengplatz übrigens – bis auf weiteres – erledigt. Sie haben ihren Beschluss verkündet, dass die Stadt Albstadt in dieser Sache gehört und deshalb zuvor adäquat informiert sein muss und dass erst nach der Anhörung gebaut werden darf. Einer gerichtlichen Feststellung, dass die Anhörung den rechtlichen Anforderungen entsprach und der Baustopp aufgehoben ist, bedarf es nicht – das ist Sache der beiden Parteien.

Sollten die Albstädter freilich der Ansicht sein, dass ein Sprengplatzbau ihren Interessen zuwiderläuft und dass diesen Interessen nicht Rechnung getragen wird, dann müssten sie nochmals klagen – diesmal gegen das Projekt selbst. Damit wäre ein neues Kapitel aufgeschlagen.