Am Dienstag fällt das Urteil im Landgericht. Foto: Archiv

Vor dem Landgericht Hechingen stehen zwei 24-jährige Albstädter wegen schwerer räuberischer Erpressung.

Albstadt/Hechingen - Nach zwei brutalen Raubüberfällen – auf eine Spielhalle und eine Tankstelle in Tailfingen – im September müssen sich zwei junge Albstädter vor dem Landgericht Hechingen wegen schwerer räuberische Erpressung verantworten. Beide sind keine unbeschriebenen Blätter, haben schon in jungen Jahren ihre kriminelle Karriere, verbunden mit Drogenabhängigkeit und Spielsucht, begonnen.

Der Hauptangeklagte hatte es ob eines Fluchtversuches während der Untersuchungshaft bereits bis in den Hochsicherheitstrakt der JVA Stammheim gebracht, und beide durften der Verhandlung mit Fußfesseln, einer auch in Handschellen, folgen. Der Bruder des Hauptangeklagten kam als Zeuge eigens aus einer JVA im Bodenseeraum – ebenfalls in Handschellen, sagte aber nichts aus. Sein Bruder freilich räumte bei der richterlichen Vernehmung die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein und gab als Grund für den Überfall auf die Spielhalle akuten Geldmangel an – sein Geld hatte er in einer anderen Spielhalle verloren.

Angestellte mit Pistole bedroht

Das Entdecken einer Spielhalle, deren Tür noch offen stand, vom Auto aus habe ihn dazu bewogen, zu sagen: "Jetzt mach’ ich es", so der Hauptangeklagte. Maskiert hatte sich der 24-Jährige, der libanesische Wurzeln hat, mit Kleidungsstücken des Mitangeklagten, der für den Überfall eine Schreckschusspistole besorgt hatte, und dann ging er rein, hielt der Angestellten die durchgeladene Pistole unter die Nase und forderte Geld.

Im Hinblick auf den Ladezustand der Pistole kam es zu Widersprüchen mit Aussagen bei der Polizei, und auf dringliches Anraten des Richters widerrief der Hauptangeklagte seine Aussage: Er gab zu, dass das Magazin in der Waffe war. Die Beute in Höhe von rund 1700 Euro teilte er sich nach dem Überfall mit dem Mitangeklagten, der nicht direkt in das Geschehen involviert sein wollte. Beide befragte der Richter nach Drogen- und Alkoholkonsum – zur Tatzeit sowie beim späteren Überfall auf die Tankstelle standen beide unter entsprechendem Einfluss.

Die Beute war bald ausgegeben, in Discos und bei zwei Fahrten nach Freiburg zur Beschaffung von "Nachschub". Wieder litt der Hauptangeklagten unter Geldmangel, denn ohne Drogen ging es nicht mehr: Er, so seine Aussage, habe alles geschluckt, was er bekommen habe. Die Folge war der Überfall auf die Tankstelle: wieder berauscht und ähnlich brutal. Obwohl er nach eigener Aussage hätte er wissen müssen, dass aufgrund des Kassensystems dort nichts zu holen war, bedrohte er die Angestellte mit der Pistole. Ihr gelang die Flucht, doch leidet sei heute noch unter den Folgen des Überfalls und ist daher – wie die Angestellte der Spielothek – in ärztlicher Behandlung. Reue oder eine Entschuldigung bei den Opfern lassen die Angeklagten bisher vermissen – insbesondere den Hauptangeklagten haben die bisherigen Gefängnisstrafen zu keiner Einsicht gebracht. Er fühlt sich unverstanden und vom Mitangeklagten verraten.

Seiner Freundin hatte der Hauptangeklagte noch aus dem Gefängnis heraus Briefe geschrieben, in denen er sein Liebesleid klagte und ihr Anweisungen zu Falschaussagen vor Gericht gab, was ihr eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft einbringt. Die Vernehmung der Zeugen, soweit sie überhaupt aussagten, brachten keine weiteren Erkenntnisse. Zur Abhängigkeit der beiden Angeklagten von Drogen und Alkohol wird ein Psychologe am nächsten Verhandlungstag, dem kommenden Dienstag, seine Stellungnahme abgeben.