Wer einen Hund hat, muss ihn anmelden. (Symbolfoto) Foto: Gabbert

Bei nicht gemeldeten Hunden schnell an die Stadt wenden. Hohe Bußgelder drohen.

Albstadt - Um die jährliche Hundesteuer erheben zu können, ruft die Stadt Albstadt Hundehalter auf, ihre Vierbeiner anzumelden. Offenbar sind manche der Stadt nicht bekannt. Nun drohen Bußgelder.

Die jährliche Hundesteuer in Albstadt beträgt derzeit 85 Euro für den ersten Hund, für den zweiten und jeden weiteren Hund sowie für einen Zwinger jeweils 170 Euro und für einen gefährlichen Hund im Sinne der Hundesteuersatzung 510 Euro. Allerdings seien in der Vergangenheit nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen, teilt die Stadt mit und geht davon aus, dass bis zu zehn Prozent der Hunde im Stadtgebiet nicht angemeldet sind.

Bußgelder bis zu 1000 Euro

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen, wie sie betont. Dazu werden Mitarbeiter einer beauftragten Firma in den nächsten Wochen alle Haushalte in Albstadt aufsuchten. Sie seien wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs. Die Firma werde durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Jeder Mitarbeiter trage eine sichtbar von der Stadt ausgestellte Legitimation bei sich. Die Stadt weist darauf hin, dass die Mitarbeiter keine Wohnungen betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erheben werden.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssten die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1000 Euro verhängt werden. Daher empfiehlt die Stadtverwaltung jedem Hundehalter, seine Tiere baldmöglichst anzumelden.