Die Stadt Albstadt weist auf die Leinenpflicht im Stadtgebiet hin. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist Gassigehen ohne Leine erlaubt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Vermehrt Beschwerden in den vergangenen Wochen. Hinweis auf Leinenpflicht in Stadtgebiet. Kot und Gebell stören.

Albstadt - In den vergangenen Wochen sind bei der Stadt Albstadt vermehrt Beschwerden über Fehlverhalten von Hundehaltern eingegangen. Diese nimmt sie zum Anlass, auf die Einhaltung folgender Bestimmungen zu drängen: Hunde dürfen im Stadtgebiet nicht frei auf öffentlichen Straßen umherlaufen. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist das Gassigehen ohne Leine grundsätzlich erlaubt; allerdings muss die Begleitperson jederzeit in der Lage sein, das Verhalten des Tieres durch Zuruf zu kontrollieren. In Grün- und Erholungsanlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen; das Gleiche gilt für Veranstaltungen oder Versammlungen, denen viele Menschen beiwohnen. Auf Schulhöfen, Sport- und Kinderspielplätze dürfen sich Hunde überhaupt nicht aufhalten, und zwar vor allem aus hygienischen Gründen.

Der Halter oder Führer eines Hundes hat außerdem dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Passiert das trotzdem, muss der Hundeführer den Kot unverzüglich beseitigen – es empfiehlt sich also für ihn, Tüten, eine kleine Schaufel oder ähnliches mitzunehmen. Hundekottüten können kostenlos in den Rathäusern und Ortsämtern abgeholt werden.

Auch Klagen über Hundegebell werden immer wieder gegenüber der Stadt vorgebracht. Hundebesitzer, so die Stadtverwaltung, sollten ihre Tiere deshalb wenigstens zeitweise im Haus unterbringen, um so Lärm und Ruhestörungen zu vermeiden.