So sieht das für eine Wohnbebauung freigegebene Areal oberhalb des Meßstetter Friedhofs auf dem Plan aus. Foto: Stadt

Stadtentwicklungskonzept: Fläche oberhalb des Meßstetter Friedhofs darf bebaut werden.

Meßstetten - Die Stadt Meßstetten macht Ernst mit den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes Agenda 2030. Eines davon heißt "Innenentwicklung vor Außenentwicklung".

Schon im Sommer 2017 war deshalb der Auftrag an das Balinger Büro Dr. Grossmann Umweltplanung ergangen, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Bebauung eines bisher unbebauten, etwa 1000 Quadratmeter großen Grundstücks oberhalb des Friedhofsgeländes in der Kernstadt zu schaffen. Wie Klaus Grossmann in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats darlegte, soll dort künftig eine Wohnbebauung bis zu einer Höhe von zehn Metern möglich sein. 40 Prozent des Grundstücks sollen bebaut werden dürfen, alle Dachformen mit Neigungen von null bis 32 Grad zugelassen werden, wobei Flachdächer mit einer Neigung von weniger als vier Grad zu begrünen sind.

Für jede Wohneinheit müssen zwei Stellflächen geschaffen werden, die – sofern sie nicht überdacht sind – auch auf den nicht überbaubaren Flächen errichtet werden dürfen. Grossmann begründete dies mit der Nähe zum Friedhof. Dort herrsche bei Beerdigungen Parkdruck, der nicht noch durch Privatautos der Anwohner verschärft werden solle.

Außerdem sieht Grossmanns Rahmenplanung vor, Niederschlagswasser in Retentionszisternen mit einer Größe von mindestens 2,5 Kubikmetern zurückzuhalten. Eine Liste zugelassener Pflanzen hat er ebenfalls beigefügt: Bei der Auswahl der Sträucher, Laub- und Obstbäume ist der Grundsatz der Standortgerechtigkeit zu beachten.

Die Erweiterung des Bebauungsplanes "Links der Hartheimer Straße und Blumersbergstraße" soll im beschleunigten Verfahren durchgebracht und deshalb nur einmal öffentlich ausgelegt werden. Die Stadträte stimmten der Aufstellung des Bebauungsplanes und dem Bebauungsplanentwurf des Büros Grossmann" samt der artenschutzrechtlichen Prüfung einstimmig zu.