Größe ist relativ – dass Kirchturm und Hochhaus fast gleich hoch sind, sieht man ihnen aus diesem Blickwinkel nicht an. Foto: Kistner

E-Plus will Sendemast auf Hochhaus in Tailfingen errichten. Vor-Ort-Termine bleiben ohne Ergebnis.

Albstadt-Tailfingen - Zum Gerichtssaal wurde gestern der Sitzungssaal der Stadt im Tailfinger Dienstleistungszentrum umfunktioniert – das Verwaltungsgericht Sigmaringen tagte auswärts. Es ging um den Sendemast, den E-Plus auf dem Hochhaus auf Langenwand errichten möchte.

Bereits 2003 hatte E-Plus erwogen, am Stadionplatz einen Mobilfunksendemast zu errichten; das formelle Baugesuch ließ aber bis Februar 2010 auf sich warten. 9,85 Meter hoch sollte der Mast sein und unten 20, oben noch elf Zentimeter dick. Weiteres Zubehör: drei Antennen, die in 7,30 Meter Höhe auskragen, zwei Technikschränke, in denen analoge Funksignale digitalisiert werden, und eine 1,20 Meter lange Blitzschutzfangstange, die oben aufgesteckt wird. Sie würde die Antenne über elf Meter lang machen.

Die Stadt war alles andere als begeistert. Das Baugesuch wurde im Oktober 2010 abgelehnt; parallel dazu unternahm man Schritte, die Bebauungsplanung zu "imprägnieren": Sie wurde um ein Verbot von Mobilfunkmasten ergänzt, die maximale Bauhöhe für alle Gebäude mit Ausnahme des Erlöserkirchturms auf 888 Meter über Normalnull gedeckelt und in der Stadion- und Ammerstraße eine Veränderungssperre verhängt. Die Bebauungsplanänderung beschloss der Gemeinderat im Mai 2012; schon vier Monate zuvor hatte das Regierungspräsidium einen Widerspruch von E-Plus gegen die Ablehnung des Baugesuchs abgewiesen.

Womit E-Plus nur der Rechtsweg blieb. In der gestrigen Verwaltungsgerichtsverhandlung rekapitulierten die Verwaltungsrichter und die Vertreter von E-Plus und der Stadt die bereits schriftlich ausgetauschten Argumente, um sie anschließend im Rahmen zweier Ortstermine auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Der Justiziar von E-Plus zog in Zweifel, dass es überhaupt eines Baugenehmigungsverfahrens bedurfte: Der Sendemast sei schließlich keine zehn Meter – das einschlägige Limit – hoch, und die Fangstange zähle nicht; sie sei kein integraler Bestandteil des Bauwerks und zudem aufgrund ihrer Konstruktion zu vernachlässigen: "Fingerdick, ein besserer Draht."

Allerdings, darauf wiesen die Richter nachdrücklich hin, entbindet Verfahrensfreiheit nicht von der Pflicht, sich an die Auflagen des Bebauungsplans zu halten. Die Stadt pocht darauf, dass das Gebiet am Stadionplatz allgemeines Wohngebiet ist, und beharrt auf dem Grundsatz, dass das Hochhaus, wenn es denn schon da sei, den Turm der Erlöserkirche nicht überragen dürfe. Der ist, mit Wetterhahn, 891 Meter hoch; um des Stadtbildes willen soll kein profanes Gebäude höher hinausdürfen.

Mobilfunkanlagen kann man in einem allgemeinen Wohngebiet nicht mir nichts dir nichts aufstellen; allerdings gibt es ein Schlupfloch für sogenannte "untergeordnete Nebenanlagen", die der Versorgung des Gebiets dienen. Für die Stadt fällt der geplante Mast allerdings nicht mehr in diese Kategorie, weil er außer Langenwand auch Stiegel und den Onstmettinger Süden bedienen soll. E-Plus sieht das anders – das Unternehmen betrachtet den größten Teil seiner Masten als Nebenanlagen; bundesweit würden gerade mal 70 als Hauptanlagen geführt, erklärten ihre Vertreter.

Von den Ortsterminen fand der eine auf Langenwand, der andere auf dem Lammerberg statt. Man prüfte, was man von wo aus von Kirche und Hochhaus sieht, überlegte, ob ein elf Zentimeter dicker Mast von der anderen Talseite aus überhaupt noch zu erkennen ist, und ging dann ohne Einigung auseinander. Anschließend berieten die Verwaltungsrichter – ihr Urteil geben sie heute bekannt.