Feuerwerkskörper sollen nach Ansicht der Verwaltung weiterhin in der Innenstadt gezündet werden dürfen – es sei denn, der Antragssteller aus Ebingen bringt weitere stichhaltige Argumente dagagen vor. (Symbolfoto) Foto: Döbereiner

Antrag von Bürger geprüft und abgelehnt. Verwaltung bietet Antragssteller Anhörung an. Mit Video

Albstadt-Ebingen - Post aus dem Rathaus hat der Anwohner der Ebinger Innenstadt bekommen, den in der Silvesternacht die Sorge umgetrieben hatte, einer der vielen Böller in den engen Gassen könnte ein Feuer verursachen. Die Stadt hat seinen Antrag inzwischen geprüft.

"Ein Gefühl wie im Krieg" sei das in der Silvesternacht gewesen, hatte ein Ebinger berichtet, der damals – anstatt zur Mitternacht mit seiner Familie die Sektkorken knallen zu lassen – den Feuerlöscher griffbereit hielt: "Die Raketen flogen am Fenster vorbei, durch die Rauchentwicklung war nichts mehr zu erkennen und die Lautstärke der Böller überstieg gefühlt die zulässigen 85 Dezibel bei weitem."

Der Anwohner hatte daraufhin bei der Stadt den Antrag gestellt, Feuerwerk in den engen Innenstadtbereichen von Ebingen zu verbieten – und nun Post aus dem Rathaus bekommen. Genauer: Vom Ordnungsamt, das in dieser Sache zuständig ist.

Inzwischen habe die Verwaltung seinen Antrag auf Basis der sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geprüft und sei zum Ergebnis gekommen, dass die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz in Paragraph 23, Absatz eins "die von den Feuerwerkskörpern ausgehenden spezifischen Gefahren auch für die von Ihnen benannten Bereiche der Innenstadt von Albstadt-Ebingen abschließend regelt". Daher bedürfe es keiner weiteren Einschränkungen.

In der Verordnung wird das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten. In der Innenstadt von Ebingen befänden sich allerdings "nur vereinzelte Fachwerkhäuser, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen". Daher könne nicht von einer Fachwerkaltstadt die Rede sein, wie etwa Freiburg, Tübingen und Reutlingen sie hätten – sie seien mit Ebingen nicht vergleichbar. Der Antragsteller hatte diese Städte als Beispiel für Feuerwerks-Verbote in der Innenstadt benannt, um sein Anliegen zu untermauern.

Auch die durch das Feuerwerk verursachte Feinstaubbelastung rechtfertige "nach den sprengstoffrechtlichen Bestimmungen kein Verbot", wie eine "intensive Prüfung der Rechtslage vergangenes Jahr in der Landeshauptstadt Stuttgart bereits gezeigt" habe. Ein Verbot könne nur zu Lärm- oder Brandschutzzwecken ausgesprochen werden. Bei Diskussionen um Luftreinhaltepläne und Feinstaubbelastung würden Feuerwerksbeschränkungen nicht thematisiert. Als Grund nennt die Verwaltung die "nur kurzfristige Überschreitung des Jahresmittelwertes an einem Standort oder an bestimmten Standorten zu den jeweiligen Jahreswechseln".

Bis zum 16. Februar hat der Anwohner noch Zeit

Mit Hinblick auf den Brandschutz teilt die Behörde mit, "dass die Freiwillige Feuerwehr Albstadt technisch so ausgerüstet ist, dass eine effektive Hilfeleistung auch in der eng bebauten Innenstadt von Albstadt-Ebingen ganzjährig problemlos möglich ist". Der Anwohner habe nun bis zum 16. Februar Zeit, sich schriftlich oder mündlich nochmals bei der Stadtverwaltung zu melden und weitere Gründe für seinen Antrag darzulegen, über den im übrigen nicht der Gemeinderat, sondern die Verwaltung zu entscheiden habe, wie Michael Röck, Pressesprecher der Stadt Albstadt, auf Anfrage des Schwarzwälder Boten mitteilt. Diese Anhörung gebe ihm Gelegenheit, alle Punkte, die für eine endgültige Entscheidung noch wichtig sein könnten, der Verwaltung aber bisher nicht bekannt seien, darzulegen.