Der Gemeinderat stimmt der Verwertung von Zahngold prinzipiell zu – das Ebinger Krematorium braucht jetzt eine sogenannte Urnenabfüllanlage. Foto: Holbein

Voraussetzung ist jedoch das Einverständnis des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen.

Albstadt - Die Stadt Albstadt wird in Zukunft metallische Kremationsrückstände – das Stichwort lautet Zahngold – verwerten, sofern die "Bestimmungsberechtigten" damit einverstanden sind. Das hat gestern Abend der Gemeinderat beschlossen.

Bereits seit Anfang 2011 waren im Albstädter Krematorium sogenannte "nicht urnengängige" Metallteile wie zum Beispiel künstliche Gelenke oder Sarggriffe und -winkel aus der Asche entfernt und als Rohstoff verkauft worden. Der größere Teil der Metalle, die bei den Kremationen anfielen – Körperschmuck, kleine Implantate und eben Zahnersatz – verblieb jedoch in der Asche und wurde mit ihr beigesetzt. Was den städtischen Rechnungsprüfern nicht verborgen blieb – sie gingen der Sache nach, kalkulierten und kamen zu dem Ergebnis, dass in Albstadt alljährlich an die 80 000 Euro in Urnen wanderten, für die es sinnvollere Verwendungsmöglichkeiten gäbe.

Sagen sie Nein, dann gilt dieses

Jetzt hat der Gemeinderat der Verwertung zugestimmt, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Zahngold und sonstiges Edelmetall darf nicht aus der Asche eines Verstorbenen ausgesondert und verwertet werden, ohne dass dazu das Einverständnis desjenigen vorliegt, der befugt ist, sie zu erteilen. Das ist zuerst einmal der Verstorbene selbst – eine testamentarische Verfügung ist immer zu respektieren und hat Vorrang vor allem anderen. Gibt es keine, dann sind die Hinterbliebenen zu befragen. Sagen sie Nein, dann gilt dieses Nein. Einer Klärung bedarf noch die Frage, ob sie selbst die Aussortierung und Herausgabe von Edelmetall fordern können – in der Sitzungsunterlage der Verwaltung wird diese Möglichkeit erwähnt; in diesem Zusammenhang ist von einem schriftlichen Antrag und einer Gebühr von mindestens 50 Euro die Rede.

Geben die Hinterbliebenen ihr Einverständnis zu einer Aussortierung des Zahngolds, dann geht es in den Besitz der Stadt über. Mit den Erlösen aus dem Verkauf soll gemäß einem Vorschlag der Stadtverwaltung das Kapital städtischer Stiftungen aufgestockt werden – auf diese Weise, so das Argument, wäre gewährleistet, dass das Geld ausschließlich für gemeinnützige und soziale Zwecke genutzt wird. Um die kleinen Metallteile von der Asche zu trennen, bedarf es einer sogenannten Urnenabfüllanlage, die rund 50  000 Euro kostet. Laut Angaben der Stadtverwaltung sind derzeit über 80 Anlagen dieser Art in deutschen Krematorien in Betrieb – Albstadts Vorreiter heißen unter anderem Aalen, Esslingen, Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Reutlingen, Geislingen/Steige und Tuttlingen.

Bei der Vorstellung des Verwaltungsvorschlags hatte Baubürgermeister Udo Hollauer sich überzeugt davon gezeigt, dass mit der Neuregelung auch den Forderungen der Pietät und des Respekts vor den Verstorbenen Genüge getan werde. Laut Oberbürgermeister Jürgen Gneveckow war darüber lange und intensiv in den Ausschüssen diskutiert worden – und offenbar so erschöpfend, dass es gestern im Plenum nichts mehr zu diskutieren gab: Die einzige Wortmeldung kam von ZUG-Stadträtin Elke Rapthel, die sich dem Konsens widersetzte und gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmte. Die Stadt könne auch anderswo sparen, erklärte sie.