In diesem Haus in Ebingen wurde das ältere Ehepaar im März getötet. Der mutmaßliche Täter hat nun in Untersuchungshaft Selbstmord begangen. Foto:Eyrich Foto: Schwarzwälder-Bote

Jörg K. erhängt sich zwei Tage nach der Zulassung der Anklage in der JVA Stuttgart-Stammheim / Anwalt fordert genaue Untersuchung

Von Karina Eyrich und Steffen Maier

Stuttgart/Albstadt/Hechingen. Der Doppelmord an einem älteren Ehepaar in Ebingen im März dieses Jahres ist seit Montag dieser Woche ein Fall für den Aktenschrank. Jörg K., der mutmaßliche Täter, hat in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim Sebstmord begangen.

Der 46-Jährige habe sich in seiner Zelle erhängt, wie die Staatsanwaltschaften Stuttgart und Hechingen sowie das Landgericht Hechingen gestern mitteilten. Womit, dazu wollte Claudia Krauth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, keine Angaben machen.

Tot aufgefunden wurde K. am Montagmorgen in seiner Zelle. Von einem Abschiedsbrief ist nichts bekannt. Eine Obduktion wurde angeordnet. Hinweise auf Fremdverschulden gibt es laut Staatsanwaltschaft nicht.

Über das Motiv Ks. kann nur gerätselt werden. Fest steht indes, dass er sich nur kurze Zeit nachdem das Landgericht Hechingen die Anklage wegen Mordes zugelassen hatte, das Leben nahm. Die Schwurgerichtskammer hatte Ende vergangener Woche das Hauptverfahren gegen den 46-Jährigen eröffnet. Der Prozess sollte in Hechingen am 29. September beginnen. Doch das ist nun alles hinfällig: Juristisch gesehen ist der Tod Ks. im Sinne der Strafprozessordnung ein Verfahrenshindernis. Das Verfahren wird damit eingestellt. "Gegen einen Toten kann man nicht verhandeln", sagte Nicole Luther, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hechingen, gestern.

Ks. Pflichtverteidiger, der Rottweiler Rechtsanwalt Wolfgang Burkhardt, sagte gestern, dass der Tod seines Mandanten genau untersucht werden müsse. K. sei, wie bei Untersuchungshäftlingen üblich, in einer Einzelzelle untergebracht gewesen. Die Justizvollzugsanstalten müssten so ausgestaltet werden, dass "so etwas nicht passieren kann", so Burkhardt.Dass es nun nicht zur Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht des Landgerichts Hechingen kommen wird, sei unbefriedigend, räumt Claudia Krauth ein.

Die juristische Aufarbeitung des Falls bleibt nun aus

Denn damit falle auch die Aufarbeitung des Doppelmordes weg, der die Menschen im Zollernalbkreis im Frühjahr zwei Wochen lang bis zur Ergreifung des mutmaßlichen Täters und auch darüber hinaus in Atem gehalten hat.

Solange es keine neuen Hinweise gebe, etwa auf Komplizen oder auf einen anderen mutmaßlichen Täter, sei der Fall abgeschlossen, sagte Krauth.

Die Ermittler der Polizei und auch die Staatsanwaltschaft Hechingen waren davon überzeugt, dass Jörg K. alleiniger Täter war. Der Angeklagte selbst hatte sich seit seinem Haftantritt nicht zu der Tat geäußert, die ihm vorgeworfen wurde.

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