Im Landtag von Baden-Württemberg beschäftigt sich der Petitionsausschuss mit dem Albstädter Fall. Foto: Weissbrod

Hochschule: Informatik-Professor ruft Petitionsausschuss an. Verfahren kann Monate dauern.

Albstadt - Zweimal hat das Stuttgarter Wissenschaftsministerium eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hochschule Albstadt-Sigmaringen zurückgewiesen, in der dieser eine laxe Prüfungspraxis vorgeworfen wird. Jetzt befasst sich der Petitionsausschuss des Landtags mit dem Fall.

Begonnen hatte der Streit zwischen zwei Professoren der Fakultät Informatik damit, dass Studenten des zweiten Semesters dem einen der beiden vorwarfen, seine Klausuren seien zu schwer – vom Vorgängerkurs im ersten Semester seien sie anderes gewohnt. Darauf sah sich der dergestalt kritisierte Dozent eine Klausur aus dem Vorgängerkurs des vorangegangenen Semesters an, stellte Nachforschungen an – und war entrüstet: Der Kollege habe schon vor der Prüfung die Klausurfragen samt Lösungen bekannt gemacht; er habe den Studenten gestattet, ihre Unterlagen in der Prüfung zu verwenden, und zu allem Überfluss habe er sich dann noch sehr konzessionsbereit gezeigt, wenn Studenten nach der Klausur mit ihrer Note nicht zufrieden waren und Korrekturen einklagten. Diese Vorwürfe brachte er bei der Hochschulleitung vor.

Die sah es anders: Der Fragenkatalog, den die Studenten vor der Klausur erhalten habe, sei wesentlich umfangreicher gewesen als die Klausur; die Kommilitonen hätten nicht gewusst, was sie in der Prüfung erwartete, und seien auch nicht um Lern- und Transferleistungen herumgekommen. Im übrigen seien 22 Prozent der Prüfungsteilnehmer durchgefallen – das spreche nicht gerade dafür, dass die Prüfung ein gemachtes Bett gewesen sei.

Das Ministerium verlangt eine erneute Prüfung

Der kritische Informatiker fand diese Argumente nicht überzeugend und strengte eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Wissenschaftsministerium an. Die wurde zwar abgewiesen, aber immerhin wies das Ministerium die Hochschule an, die Vorwürfe erneut zu prüfen. Die setzte eine Prüfungskommission, bestehend aus Dozenten und Studenten, ein; den Vorsitz übernahm der emeritierte Freiburger Juraprofessor Manfred Löwisch. Im April legte die Kommission ihr Urteil vor. Auch sie wies die Kritik zurück – und das Wissenschaftsministerium die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Andere hätten an diesem Punkt aufgehört – der Albstädter Informatikprofessor blieb hartnäckig. Dem Petitionsausschuss des Landtags liegt mittlerweile ein Schriftsatz seines Anwalts vor, ergänzt durch ein dickes Papierpaket: Briefwechsel, Protokolle von Fakultätssitzungen und Studentenaussagen, Prüfungsfragenkataloge und nicht zuletzt die Stellungnahme der Prüfungskommission. Beantragt wird die Einsetzung einer neuen, unabhängigen Kommission – die alte habe, vom Vorsitzenden abgesehen, ausschließlich aus Hochschulangehörigen, seien es Dozenten oder Studenten, bestanden, und da dränge sich doch der Verdacht der Befangenheit auf.

Moniert wird ferner, dass sich diese Kommission darauf beschränkte, nur die eine problematische Klausur zu inspizieren und nicht die gesamte Prüfungspraxis des angeschuldigten Professors, dass nicht geklärt worden sei, ob identische Fragen nicht schon in früheren Klausuren verwendet wurden, dass nur der Prüfungsfragenkatalog einer einzigen Studentin untersucht worden sei, und vor allem, dass weder die Hochschule noch die Kommission studentische Zeugen gehört habe – als Grund für den Verzicht darauf war das Abhängigkeitsverhältnis genannt worden, in dem die Studenten stünden.

Die Dauer hängt von Aktenlage und Ortsterminen ab

Wieviel Zeit der Petitionsausschuss des Landtags brauchen wird, um in dieser Sache zu einem Urteil zu gelangen, ist offen. Laut Andreas Haas, in der Landtagsverwaltung zuständig für den Petitionsausschuss, sind vier bis sechs Monate die Regel, die Sommerpause nicht eingerechnet. Im übrigen hänge die Dauer des Verfahrens davon ab, ob nach Aktenlage entschieden werden könne oder ob Anhörungen oder gar Ortstermine erforderlich seien. Es sei möglich, dass der Albstädter Antragsteller noch in diesem Jahr Post aus Stuttgart bekomme – garantiert sei es nicht.