Das Albstädter Traufgänge-Hüttenkonzept, heißt es in ihrer Stellungnahme, fuße auf weitreichenden Analysen für eine passgenaue Entwicklung des Traufgänge-Tourismus und ziele darauf ab, die Wandergäste in Gebiete und auf Wege zu lotsen, die bereits jetzt stark frequentiert und für die Entwicklung einer touristischen Infrastruktur geeignet seien – abseits gelegene Zonen würden auf diese Weise geschont.
Da einige Übernachtungs- und Hütten-Standorte im Landschaftsschutzgebiet liegen, so die Pressemitteilung, sei die Zielabweichung gegebenenfalls mit Abweichung von der Schutzgebietsverordnung verbunden. Das Regierungspräsidium verweist ferner darauf, dass, wenn denn eines Tages gebaut werde, die kommunale Bauleitplanung die Einbindung der Traufgänge-Hütten ins Landschaftsbild berücksichtigen müsse.
Wie wird die Stadt Albstadt auf diesen Bescheid reagieren? Dazu mochte sich Baubürgermeister Udo Hollauer am Freitagmorgen noch nicht äußern: Er habe das Gutachten aus Tübingen am Donnerstagnachmittag kurz vor Beginn der Gemeinderatssitzung auf den Tisch bekommen, und, da das Konvolut 101 Seiten dick sei, noch keine Zeit gehabt, es zu lesen. Die Stadt werde die Argumente aber prüfen und behalte sich vor, eine Verwaltungsklage in Sigmaringen gegen die Entscheidung einzulegen. Sie hat dafür vier Wochen Zeit.
Weitere Informationen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt2/Ref21/RVO-ZAV/Seiten/default.aspx
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