Ein 23-Jähriger und ein 20-Jähriger wurden vom Gericht verurteilt. Foto: © BillionPhotos.com – stock.adobe.com

Täter wollen Zigaretten schnorren. Situation eskaliert. Auf Opfer eingeprügelt und Handy geklaut.

Albstadt - Nach einem langen Verhandlungstag bleibt "Traurigkeit" zurück: Die der Angeklagten über ihre Tat – und darüber, dass sie nun ins Gefängnis müssen. Sie haben einen 32-Jährigen angegriffen und ausgeraubt – und das, obwohl sie unter Bewährung standen.

März 2017. In der Ebinger Innenstadt passiert kurz nach Mitternacht ein 32-jähriger Mann auf dem Weg nach Hause zwei junge Männern im Alter von 23 und 20 Jahren, die auf einer Bank sitzen und Bier trinken. Sie fragen ihn nach einer Zigarette; er mag aber keine abgeben. Da legt einer der Männer seinen Arm um ihn. Er versucht, sich loszureißen, kommt im Gerangel zu Fall und verletzt sich dabei. Nun fordern ihn die beiden auf, seinen Geldbeutel herauszugeben. Sie stecken etwa 70 Euro ein. Das Opfer blutet aus einer Wunde im Gesicht.

Dem Opfer das Handy geklaut

Dann die seltsame Wende: Einer der Täter begleitet den 32-Jährigen zum Krankenhaus. Dort angekommen, nimmt er ihm noch sein Handy ab und sucht das Weite. Dieses Drama in drei Akten – erst die Körperverletzung, dann der Raub des Geldes und schließlich der des Handys – wurde vor dem Amtsgericht nun verhandelt. Zunächst liefert der 20-Jährige seine Version ab. Er gesteht das meiste, bestreitet aber gewisse Details. Zum Beispiel behauptete er, der Geschädigte habe mit den "Händen gefuchtelt", als man ihm nachging – dadurch sei es erst zu dem "Gerangel" kam. Zum Krankenhaus habe er den Mann begleitet, weil er ihm Leid tat; dass er ihm dort sein Handy wegnahm, konnte er sich nachträglich selbst nicht erklären. Zumal er schon zuvor aus der Sache hätte aussteigen können, beispielsweise gleich nach dem "Gerangel".

Komplize gibt sich unschuldig

Und welche Rolle spielte sein Komplize? Dieser stellte sich als Unbeteiligter dar, der schlichten wollte. Dass er es war, der dem Geschädigten scheinbar freundlich den Arm umlegte, verschwieg er, ebenso, dass er es war, der den 32-Jährigen getreten hatte, wie dieser glaubhaft berichtete.

Beide Angeklagte waren wegen Diebstahls und Körperverletzung einschlägig vorbestraft und standen unter Bewährung – das bedeutete, dass ihnen nun Haft drohte. Die der Jüngere offenbar verzweifelt abzuwenden versuchte: Als die nachträgliche Kontaktaufnahme mit dem Opfer scheiterte, sendete er dessen Freundin mehr 20 Sprachnachrichten, in denen er seine Reue bekannte und die Frau anflehte, ihr Freund möge nicht zur Polizei gehen. Er würde dafür alles tun; wenn er in den Knast müsse, dann sei alles vorbei. Doch genau dies passiert jetzt. Die Richterin verurteilte den jungen Mann zu drei Jahren Haft; seinem zuletzt etwas positiveren Lebenswandel maß sie nicht so viel Bedeutung bei, dass es für eine Bewährung gereicht hätte: Zu schwer wog die Tat auch im Kontext seiner kriminellen Vergangenheit.

Und auch sein Komplize, den er im Gefängnis kennengelernt hatte, muss dorthin zurück: Er wurde nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt und erhielt ein Jahr und vier Monate wegen Beihilfe.