Die zwei Täterinnen kommen mit einer Geldstrafe davon. Foto: Schwarzwälder Bote

Gericht: Zwei Frauen stehlen im Kaufland Waren im Wert von knapp 270 Euro

Albstadt-Ebingen. Wegen des Vorwurfs des bewaffneten Diebstahls hat das Amtsgericht Albstadt zwei Frauen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 34- und 35-jährigen Schwägerinnen in einem Einkaufsmarkt Lebensmittel, Bedarfs- sowie elektronische Artikel im Wert von 266 Euro gestohlen haben.

Da die Jüngere während der Tat ein Pfefferspray, eine Nagelschere und einen Seitenschneider in ihrer Tasche hatte, wurde ihr bewaffneter Diebstahl zur Last gelegt. Von den Gegenständen benutzte sie jedoch nichts, weshalb die vierfache Mutter mit einer Geldstrafe von 1500 Euro in 150 Tagessätzen davonkam. Die Komplizin muss 900 Euro in 90 Tagessätzen zahlen. Die Staatsanwältin kam mit ihrer Forderung – Freiheitsstrafe von acht Monaten auf drei Jahre Bewährung – nicht durch.

Am Tattag kurz vor Weihnachten 2017 war noch eine dritte Frau beteiligt; laut Richterin handelte es sich um die Mutter einer der Angeklagten, die damals zu Besuch war. Vor Gericht war sie nicht erschienen. Das Trio war laut Hausdetektiv höchst professionell vorgegangen. Gemeinsam hatten sie einen Hand- und einen Einkaufswagen, die Schwägerinnen jeweils eine Umhängetasche, dabei. Der Detektiv beobachtete, wie die Frauen sich genau umsahen und immer wieder Artikel in die Wagen legten. Nach einer Weile meldete sich der Detektiv beim Marktleiter und beobachtete die Situation weiter vom Kassenbüro aus.

Einen Handwagen, in dem sich hauptsächlich Elektroartikel befanden, stellten die Frauen an der Information kurz vor dem Ausgang ab. Mit leeren Taschen waren sie für ein paar Minuten weg und kamen mit deutlich erkennbar vollen Taschen wieder. Das Trio ging zur Kasse und bezahlte hauptsächlich Lebensmittel, holte aber nichts aus den Taschen. Der Detektiv griff nicht ein, da er abwarten wollte, ob die Frauen den Handwagen mitnehmen. Als sie bezahlt hatten, schnappte sich eine der Frauen den Handwagen und alle liefen gemeinsam aus dem Laden. Dort wurden sie abgefangen und ins Büro gebeten.

Es stellte sich heraus, dass sich auch am Körper der Frauen mehrere Artikel befanden: Die 34-Jährige trug eine präparierte Jacke mit aufgeschnittenen Nähten, in der sie Artikel versteckte. Fleisch hatten die Frauen umverpackt: "Für mich ist das professionelles Vorgehen, Fleisch aus der Packung zu nehmen und in Tüten zu verpacken. Oder den Trolli gezielt abzustellen und eine Jacke zu präparieren. Das kann nicht das erste Mal sein", befand die Richterin.

Die Schwägerinnen stritten das ab: Es sei das erste Mal in ihrem Leben gewesen, dass sie etwas geklaut hätten. Weder vor der Tat im Dezember noch danach, bis zur Anhörung, hätten sie Ähnliches getan. "Sie zeigten sich im Büro sehr kooperativ, das muss ich sagen", räumte der Detektiv ein. Das bestätigte ein Oberkommissar aus Albstadt, der die Täterinnen mit aufs Revier genommen hatte. "Sie haben es ehrlich bereut – ich habe schon mehrere solcher Fälle gehabt, da waren viele Schauspieler dabei", schilderte der Oberkommissar. "Sie waren weder davor noch danach auffällig."

Für die Richterin aber war es bis zum Schluss fragwürdig, dass es die erste Tat sei: "Sie sind mit dem Wissen rein, etwas zu stehlen", sagte sie zu den Angeklagten. "Außerdem hatten Sie Pfefferspray griffbereit dabei, um es verwenden zu können." Die 34-jährige stritt das ab, sie habe und wollte nichts davon benutzen, in keinem Fall; ihre Kinder hätten ihr den Seitenschneider in die Tasche gelegt. Außerdem habe sie, da sie oft früh morgens alleine am Bahnhof sei, ein Pfefferspray dabei, um sich bei Bedarf selbst zu schützen.

Die Richterin beschloss letztlich, die Frauen mit einer Geldstrafe davonkommen zu lassen, da sie bisher nicht auffällig gewesen waren, und legte ihnen ans Herz, einen Deutschkurs zu absolvieren, da beide auch künftig in Deutschland bleiben wollen – die Verhandlung hatte eine Dolmetscherin übersetzen müssen.