Stuttgarter Verkehrsministerium stellt Vorschlag für den Bundesverkehrswegeplan vor. Kommt die Ortsumfahrung?
Albstadt-Lautlingen - Der Ministerrat in Stuttgart hat gestern den Vorschlag des Verkehrsministeriums für den neuen Bundesverkehrswegeplan abgesegnet. Die gute Nachricht für Lautlingen: Die Ortsumgehung steht nach wie vor auf der Liste.
Ganz selbstverständlich ist das nicht: Im Vergleich zum Entwurf vom März weist der Vorschlag, den das Land nun ans Bundesverkehrsministerium in Berlin schicken wird, einige Änderungen auf; fünf Ausbauprojekte wurden nach Angaben des Ministeriums gestrichen – eine Garantie, dass Besitzstände gewahrt bleiben, gibt es also nicht.
Allerdings bedeutet der Listenplatz noch nicht viel. Das Landesverkehrsministerium hat insgesamt 158 Projekte, darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte, in unterschiedlichen Planungsstadien berücksichtigt; das gesamte Kostenvolumen beträgt 11,2 Milliarden Euro. Laut Angaben des Ministeriums hat Berlin in den vergangenen Jahren 230 Millionen Euro pro Jahr für den Bau und Ausbau von baden-württembergischen Autobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung gestellt; für die kommenden Jahre wurden laut Landesverkehrsminister Winfried Hermann sogar nur 100 Millionen Euro pro Jahr in Aussicht gestellt. Ein Bundesverkehrswegeplan hat maximal 15 Jahre Bestand; sollten die Mittel im selben und gar in geringerem Umfang fließen als bisher, wird sich nur ein Bruchteil der vorgeschlagenen Projekte verwirklichen lassen. Aus diesem Grund erarbeitet das Ministerium auch noch eine sogenannte Priorisierungsliste, also eine Empfehlung, in welcher Reihenfolge die Fülle der Projekte abgearbeitet werden soll. Diese Liste ist noch nicht so weit – sie soll im November fertig werden.
Auf die Priorisierung kommt es an
Auf sie kommt es an. Da der Bund sich erfahrungsgemäß weitgehend an die Empfehlungen aus den Ländern hält, lässt die Priorisierung theoretisch gewisse Rückschlüsse auf den Zeitpunkt zu, zu dem ein Projekt zum Zuge kommen kann: Wenn man weiß, wie viel Geld jährlich zur Verfügung steht, wenn man den eigenen Listenplatz und die Kosten der Projekte, die vorher an die Reihe kommen, kennt, dann kann man eine Rechnung aufmachen – eine mit vielen Unbekannten und Unwägbarkeiten, aber immerhin. Die Kriterien, nach denen die Listenplätze vergeben werden, heißen Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Wirkung auf Menschen und auf Umwelt sowie Netzfunktion. Im Falle Lautlingen steht die "Wirkung auf Menschen" im Vordergrund, die 20 000 Kraftfahrzeuge pro Tag ausüben.
Unabhängig von der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans ist das Planungsverfahren für die Ortsumgehung selbst. Momentan werden die Planungsunterlagen in Stuttgart geprüft, um anschließend nach Berlin weitergeleitet zu werden und dort den "Gesehen"-Vermerk des Bundesverkehrsministers zu erhalten. Bereits im August hatte das Landesverkehrsministerium erklärt, diese Prüfung werde bis Dezember dauern. Wie der Schwarzwälder Bote gestern auf eine Anfrage hin erfuhr, hat sich daran nichts geändert – nach wie vor lautet die Auskunft aus Stuttgart "bis Ende des Jahres".