Thomas Schmid und Edwin Schreyeck sagen sie seien es leid, immer wieder Behauptungen der BI widerlegen zu müssen. Foto: Kistner

Sprecher der Anwohnerinteressengemeinschaft wollen Falschaussagen in Flugblatt der Gegenseite korrigieren.

Albstadt-Lautlingen - Die Lautlinger Ortsumfahrung steht mittlerweile ganz weit oben auf der Prioritätenliste der Straßenverkehrsplaner in Stuttgart – unterdessen tobt im Ort der Streit zwischen Befürwortern und Gegnern der sogenannten Amtstrasse. Ein Ende ist nicht abzusehen.

Im Wechsel von Rede und Gegenrede haben die "Engagierten Bürger Lautlingen", eine der beiden "Fraktionen" , welche die Amtstrasse – kurz "1G1" genannt – ablehnen, jüngst Flugblätter in die Lautlinger Briefkästen geworfen – jetzt kommt der Return der Anwohnerinteressengemeinschaft. Thomas Schmid und Edwin Schreyeck, ihre Sprecher beklagen, dass sie sich immer wieder genötigt sähen, unfundierte oder unrichtige Behauptungen der Gegenseite richtigzustellen. Nein, dass die Amtstrasse 70 Millionen Euro kosten werde, sei keine amtliche Zahl aus den Büros der Planer, sondern ein von den Gegnern abgefeuerter Schuss aus der Hüfte: Nach wie vor beliefen sich die amtlich ermittelten Kosten auf 43 Millionen; da diese Zahl Jahre alt sei, habe Regierungspräsident Klaus Tappeser die Kosten in einer Stellungnahme auf "50 bis 60 Millionen" geschätzt, aber damit lägen sie immer noch wenigstens 30 Millionen unter den 90 Millionen Euro, welche die Trassengegner für ihre Alternative, die Südumfahrung mit Bühltunnel, ansetzten.

Unrichtig ist laut Thomas Schmid die Behauptung, Millionenkosten für Schallschutz und Erdtransport seien in der Kalkulation des Regierungspräsidiums gar nicht berücksichtigt – das Gegenteil sei der Fall. Zugestanden, falls im Gewann Reutenen ein Rutschhang durch Bohrpfahlwände gestützt werden müsste, dann würde die Sache teurer – andererseits sei die Geologie im Bereich Bühl gar nicht untersucht und das Baugrundrisiko der von den "Engagierten Bürgern" und der BI "Für Lautlingen – gemeinsam für die beste Lösung" propagierten Tunnellösung völlig unkalkulierbar.

Definitiv unrichtig sei die Behauptung, die Alternativtrasse würde wesentlich kürzer als die Amtstrasse: Wer auf der Karte nachmesse, komme nicht, wie schon mal behauptet, auf 2,2 Kilometer, sondern auf 3,6 – 600 Meter weniger als die 4,2 Kilometer der Amtstrasse.

Als Desinformation bezeichnet Schmid die Behauptung, die Alternativtrasse benötige, anders als die 1G1, "keine zehn Großbauwerke". Und zählt auf: Kreisverkehr Eschach, Brücke über die Eschachstraße, Unterführung "Unter dem Band", Unterführung unter der Bahn, Feldweganbindung südlich der Bahn, die Bühltunnelportale, der Damm übers Meßstetter Tal, der Bachdurchlass für den Talbach – "ein Meter genügt da halt nicht" – , die Hebsackstraße, die den Landwirten weiter zur Verfügungs stehen müsse, die Anbindung Hirnau, die Anbindung Ebinger Tal und ganz im Osten die Überbrückung des Stettbachs. Mit ihr wäre das Dutzend voll – "von wegen keine zehn!".

In ökologischer Hinsicht sind beide nicht optimal

Die plakative Behauptung, mit der Variante 1G1 sei die in jeder Hinsicht schlechteste gewählt worden, weisen Schmid und Schreyeck zurück: In ökologischer Hinsicht seien bei der Trassenprüfung in den 1990er-Jahren weder die damalige 1A und heutige 1G1 noch die Bühltunneltrasse als optimal bewertet worden, in punkto Kosten sei die Sache offensichtlich, und was die Leistungsfähigkeit angehe, liege die Amtstrasse auch klar in Führung: Sie besitze zwei dreispurige Abschnitte mit Überholmöglichkeit statt nur einem und keine Nadelöhre wie den Bühltunnel und die Querung des Gebiets Eschach.

Apropos Eschach: Dort, so Thomas Schmid, führten die Amtstrassengegner gleich mehrere ihrer Argumente ad absurdum: Der im Falle Hirnau beanstandete Verbrauch kostbarer Gewerbefläche durch den Straßenbau mache ihnen in Eschach auf einmal nichts mehr aus. Dass ihre Straße 20 Meter an Wohnhaus und Fabrik vorbeiführe, störe auch nicht weiter, und die Gefahr von Anrainerklagen sähen sie im Falle von Eschach offenbar auch nicht. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen, monieren Schmid und Schreyeck und befürchten, die Perspektive Verwaltungsklage sei für den Fall, dass die Amtstrasse im Planfeststellungsverfahren den Vorzug vor den Alternativvorschlägen erhalte, bereits fest eingeplant. Was hätte die Lautlinger Ortsumgehung dann noch von ihrem Logenplatz auf der Prioritätenliste?