Versetzt: Seit Weihnachten steht das Tailfinger Ortsschild auf Langenwand 100 Meter zentrumsnäher als bisher. Foto: Kistner Foto: Schwarzwälder-Bote

Straßenverkehr: Stadtverwaltung versetzt Tailfinger Ortsschild auf Langenwand ortseinwärts

Von Martin Kistner

 

Albstadt-Tailfingen. In seiner letzten Sitzung im Alten Jahr hatte der Albstädter Gemeinderat zur Kenntnis genommen, dass das Ortsschild am südlichen Ortseingang von Truchtelfingen 200 Meter weiter nach Süden versetzt wird – vom Autohaus Fuss zur einstigen Reithallenzufahrt. Der Grund: Auf der rechten Straßenseite stehen Wohnhäuser, und deren Bewohner hatten über Autolärm und mangelnde Verkehrssicherheit geklagt. Das Ortsschild bremst nun den Verkehr von 80 auf 50 Stundenkilometer herunter – dass es jetzt südlich der Markungsgrenze, also strenggenommen in Ebingen steht, ist irrelevant. Laut Straßenverkehrsordnung gehört ein Ortsschild dort hin, wo "ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast" die geschlossene Bebauung beginnt. Und sei es auch nur auf einer Straßenseite.

Aber warum hat die Stadt dann, zeitgleich mit dem Truchtelfinger Ortsschild, vor Weihnachten auch das Tailfinger Schild, das aus Richtung Pfeffingen kommende Autofahrer auf Langenwand willkommen heißt, nach Osten, also in Richtung Ortskern verlegt? Auch hier, ist aus Albstadts Ordnungsamt zu erfahren, war verkehrspädagogischer Eros im Spiel. Anwohner der Straßen "Im Weglanger" und "Ob dem Kieserstal" hatten gegenüber der Stadtverwaltung beklagt, dass die Autofahrer die Einmündung von "Im Weglanger" in die Pfeffinger Straße wesentlich rasanter passierten, als innerorts gestattet sei. Die Stadt hat auf ihre Beschwerden reagiert und das Ortsschild, das ja nicht zuletzt die Geschwindigkeit begrenzt, 50 Meter vor der Einmündung platziert, damit auch jeder weiß: Hier gilt jetzt Tempo 50.

Aber darf sie das? Auf der linken Straßenseite stehen doch Häuser; die geschlossene Bebauung, auf die es laut Straßenverkehrsordnung ankommt, hat schon 100 Meter weiter vorne begonnen. Stimmt – aber nicht ganz: Zur Definition von geschlossener Bebauung gehören nach Angaben von Ordnungsamtschefin Michaela Maier auch Zufahrten – und die fehlen in der Pfeffinger Straße. Die Hauseingänge liegen alle auf der anderen Seite, "Ob dem Kieserstal"; die Gebäude – zu einem guten Teil Gewerbe – kehren der Ortseinfahrt den Rücken zu. Keine Zufahrten, keine geschlossene Bebauung – auch in diesem Falle, so Maier, sei der Ortswechsel ganz im Sinne der Straßenverkehrsordnung!

Fragt sich bloß, ob er auch die erhoffte Wirkung erzielt. Bevor das Schild verlegt wurde, hat die Stadt die Geschwindigkeit gemessen und will es im Frühjahr noch einmal tun. Dann wird man ja sehen, ob der Bremseffekt eines Ortsschilds tatsächlich vom Standort abhängt.