Masken, die medizinischen Standards entsprechen, sind Pflicht.Foto: Vennenbernd Foto: Schwarzwälder Bote

Rathaus: Besuche ausschließlich in dringenden Fällen möglich

Albstadt-Ebingen. Auch nach der Verschärfung der Corona-Verordnung können Gesprächstermine in den Rathäusern in Ebingen und Tailfingen vereinbart werden, allerdings nur noch in dringenden Angelegenheiten.

Das Rathaus in Ebingen ist nur über den Haupteingang zugänglich; der des Technischen Rathauses in Tailfingen bleibt dagegen ab sofort geschlossen, so dass bei der Terminvereinbarung besprochen werden muss, wie der Besucher ins Haus gelangt. Dieser muss eine medizinische Maske, also eine sogenannte OP-Maske oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 tragen, die bereitgestellten Desinfektionsspender nutzen und die Abstandsregeln beachten.

Die Kontaktdaten der Stadtverwaltung und ihrer Dienststellen sind auf der Internetseite eingestellt; telefonisch ist die Stadt unter der Nummer 07431/160-0 erreichbar.

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegten Bauleitpläne sind nach wie vor im obersten Stock des Dienstleistungszentrums in der Tailfinger Adlerstraße 14 barrierefrei zugänglich und einsehbar, und zwar zu den üblichen Öffnungszeiten und ohne vorherige Terminvereinbarung.