Woher kommt Albstadts Wasser? Künftig nicht mehr von der Hohenberggruppe. Foto: Pleul Foto: Schwarzwälder-Bote

Albstadtwerke wollen Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe verlassen / Satzungsänderung nötig

Von Martin Kistner

Albstadt. Die Albstadtwerke wollen den Zweckverband Wasserversorgung Hohenberggruppe verlassen. Die anderen Mitglieder dürften von diesem Ansinnen allerdings keineswegs begeistert sein – und ohne ihre Zustimmung wird es schwierig für die Albstädter.

Seit Dezember wird Burgfelden über eine Wasserleitung versorgt, die von Margrethausen aus durchs Käsental auf die Hochfläche führt – damit ist kein einziger Albstädter Ortsteil mehr auf Wasser der Hohenberggruppe angewiesen. Den Schieber der alten Leitung haben die Albstädter zugemacht; in Lautlingen und Laufen wurde die Hydraulik so verändert, dass auch diese Ortsteile nicht länger auf Versorgung vom Heuberg aus angewiesen sind. Albstadt bezieht kein Wasser von der Hohenberggruppe mehr.

Dass sich die Stadtwerke unter diesen Umständen auch nicht mehr an den Fixkosten beteiligen wollen, liegt auf der Hand. Der Austrittsantrag wurde noch im alten Jahr gestellt; am 18. Februar setzte Lothar Mennig, Meßstetter Bürgermeister und Verbandsvorsitzender, die Verbandsversammlung davon in Kenntnis. Diskutiert wurde nicht, ein Beschluss gefasst auch nicht. Sehr zum Bedauern von Thomas Linnemann, dem Geschäftsführer der Albstadtwerke. 165 000 Euro zahlt sein Haus alljährlich in die Zweckverbandskasse ein; die würde er gerne einsparen.

165 000 Euro sind etwa zehn Prozent des Gesamtbudgets. Diese entsprechen der vormaligen Abnahmemenge Albstadts; sie spiegeln also eine Situation wieder, die laut Linnemann nicht erst seit der Schließung des letzten Schiebers historisch genannt werden darf: Aufgrund des Niedergangs der Textilindustrie und schrumpfender Einwohnerzahlen, argumentiert Linnemann, hätten sich sowohl die absoluten Abnahmemengen also auch die Anteile der Mitgliedsgemeinden seit den Gründerjahren des Verbands stark verändert. Die verbleibenden Mitglieder des Verbands sollten den Austrittantrag als Chance begreifen, die Satzung an die heutigen Realitäten anzupassen – was, fragt Linnemann, hätte es beispielsweise für einen Sinn, 13 Kilometer Leitungsnetz, die nun überflüssig seien, samt den dazugehörigen technischen Einrichtungen zu warten und instandzuhalten, nur um die Albstadtwerke weiter zur Kasse bitten zu können? Linnemann rät zu einem Neubeginn ohne die Albstadtwerke.

Dass es dazu kommt, ist freilich keineswegs ausgemacht. Ein Zweckverband ist nämlich kein Verein, dessen Mitgliedschaft man ohne weiteres kündigen kann; es bedarf dazu einer Satzungsänderung, und der müssen drei Viertel der Mitglieder zustimmen. Ob die anderen die Albstädter so bereitwillig ziehen lassen, erscheint eher zweifelhaft: Wenn dieses Beispiel Schule mache, dann könne das gravierende Auswirkungen auf die restlichen Mitgliedsgemeinden haben, erklärte der Schwenninger Bürgermeister Herbert Bucher in der vergangenen Woche im Gemeinderat. Seine Kollegen dürften das nicht anders sehen.

Es ist derzeit noch nicht einmal gesagt, dass sie den Albstädtern die gewünschte außerordentliche Verbandsversammlung bewilligen, um über deren Antrag zu entscheiden. Und selbst wenn sie es tun, erscheint fraglich, dass die für die Satzungsänderung erforderlichen 75 Prozent zusammen kommen. Wenn nicht, was dann? "Dann bleibt der Rechtsweg", sagt Linnemann. Gemeint ist die Verwaltungsklage in Sigmaringen.