Das Hechinger Gericht musste am Mittwoch kein Urteil fällen. Foto: Archiv

Beide Seiten legen keine Berufung ein. Angeklagter von Reichsbürgerszene inzwischen distanziert.

Albstadt - Die Haftstrafe, die das Amtsgericht Albstadt im November wegen sexuellen Missbrauchs gegen einen 58-jährigen Albstädter verhängt hat, bleibt bestehen, desgleichen die Bewährung, zu der sie ausgesetzt wurde: In der Berufungsverhandlung gab es kein Urteil.

Berufungsanträge zurückgezogen

Sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft haben am Mittwochmorgen in der Berufungsverhandlung am Landgericht Hechingen ihre Berufungsanträge zurückgezogen. Der 58-jährige hatte seinen gestellt, weil er sich zu Unrecht verurteilt sieht, die Staatsanwaltschaft, weil sie das Urteil als zu mild erachtete und vor allem mit seiner Aussetzung zur Bewährung nicht einverstanden war.

Indes waren beide Seiten nach einer Aufforderung des Richters, sich die Sache noch einmal zu überlegen, bereit zum Verzicht. Der Angeklagte bestreitet nach wie vor, im Sommer 2016 einem damals 13-jährigen Mädchen aus seinem Bekanntenkreis die Schlafanzughose heruntergezogen und es im Intimbereich gestreichelt zu haben. Aber der Hinweis des Richters, dass das zweite Urteil noch härter ausfallen könnte als das erste, weil auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt habe, verfehlte seine Wirkung nicht. Für eine Tat, die er nicht begangen habe, wolle er nicht auch noch ins Gefängnis, teilte der Anklagte dem Gericht über seinen Anwalt mit.

Von den Reichsbürgern hat er sich distanziert

Der Staatsanwältin gab der Richter zu bedenken, dass die Tat mittlerweile vier Jahre zurückliege, dass der Angeklagte in der Zwischenzeit wegen anderer Delikte, die mit seiner damaligen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene zusammenhingen, eingesessen hatte, sich aber seither von dieser distanziert habe, derzeit einer geregelten Berufstätigkeit nachgehe und sein Leben laut eigener Aussage "im Griff" habe. Wenn man all dies berücksichtige, dann gewinne man den Eindruck, dass das vier Jahre zurückliegende Delikt mit dem Albstädter Urteil angemessen geahndet sei. Zwar ließ sich die Staatsanwältin diesbezüglich nicht zu einer Zustimmung herbei, zog ihren Berufungsantrag jedoch zurück - allerdings primär aus Rücksicht aufs Opfer, das nicht noch einmal der psychischen Belastung einer Zeugenvernehmung ausgesetzt werden solle.

Indes war auch dem Angeklagten anzumerken, dass er mit diesem Ausgang nicht wirklich zufrieden war. Ums Interesse an der Wahrheitsfindung sei es in bundesdeutschen Gerichtssälen nicht gut bestellt, merkte er an, ehe er den in Hechingen als freier Mann verließ. "Doch die Wahrheit kommt ans Tageslicht", lautete sein Schlusswort.