Wann die Mieter wieder ihre Heizung aufdrehen können, ist derzeit noch ungewiss. Foto: Archiv

Hausbesitzer nimmt Stellung zu den Vorwürfen: Heizung defekt, Reparatur wegen Mietrückständen nicht möglich.

Albstadt-Tailfingen - Zu Aussagen einiger Mieter im Hochhaus auf Stiegel, in dem seit zwei Monaten die Heizung nicht läuft, und ihres Rechtsanwalts Adolf Philipp Hünermund hat Hausbesitzer Markus Schmitt gestern Stellung genommen.

Es ist eine ganze Reihe von Vorwürfen, die Rechtsanwalt Adolf Hünermund und 15 der zurzeit noch rund 35 Mieter im Hochhaus in der Heubergstraße 13 dem Hausbesitzer machen, den sie bislang nur als Hausverwalter kannten.

Dass Markus Schmitt, der über die Feiertage telefonisch nicht erreichbar war, bisher nicht auf die Beschlüsse des Amtsgerichts Albstadt reagiert hat, die ihm aufgeben, "für die Beheizbarkeit der Wohnung der Antragsteller Sorge zu tragen" begründet er mit dem Hinweis, er habe jedem Mieter angeboten, Heizlüfter zu besorgen und die Mehrkosten für Strom zu erstatten – die Heizung selbst ist laut Markus Schmitt tatsächlich defekt und eine Reparatur finanziell unmöglich, solange Mietrückstände einiger Mieter nicht beglichen seien.

Den Vorwurf des Betrugs bei der Nebenkostenabrechnung lässt der Hauseigentümer nicht auf sich sitzen: Die in der Abrechnung für 2012 aufgeführten 12 500 Euro seien tatsächlich investiert worden – aber eben nicht nur in das eigentliche Hausmeisterehepaar, das nach eigenen Angaben monatlich 200 Euro erhalten hat, sondern auch für weitere Tätigkeiten rund um Haus und Garten.

Warum hat Schmitt nicht auf das Angebot von ZUG-Stadträtin Elke Rapthel reagiert, die eine kostenlos erhältliche, funktionstüchtige Heizung ausfindig gemacht hatte – nur Transport und Einbau hätten bezahlt werden müssen? Seit Wochen, so Schmitt, habe er wegen eines Computervirus keinen Zugriff auf seine E-Mails und auf seinem Anrufbeantworter habe die Stadträtin keine Nachricht hinterlassen.

"Nicht von allen Mietparteien liegen Kautionen vor"

Weiter berichtet Schmitt, dass er nicht von allen Mietparteien Kautionszahlungen erhalten habe – nach deren Verbleib hatte Hünermund mehrfach schriftlich gefragt. "Kaution darf ein Mieter auch auf drei Raten zahlen, und wenn er diese schuldig bleibt und klagt, kann es sein, dass ich den Wohnungsschlüssel hergeben muss, ohne Kaution zu bekommen." Einige Kautionen seien mit Zahlungsrückständen der Mieter verrechnet worden.

Selbst über den Tisch gezogen fühlt sich der Sigmaringer von einigen Mietern, die Arbeitslosengeld zwei, so genannte Hartz-IV-Zahlungen, erhalten: Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg hat ein Vermieter Anspruch darauf, die Zahlung für Miete und Nebenkosten direkt von der Arbeitsagentur zu bekommen, wenn der Mieter ihm das dafür vorgesehene Geld von der Arge nicht überweist.

Schmitt jedoch berichtet, dass die Arge teilweise und je nach Gebiet anders verfahre und die betreffenden Mieter auf eigenes Verlangen hin das Geld selbst bekommen hätten – zum Schaden Schmitts, der kommentiert: "Diesbezüglich wäre ein einheitliches bundesweites Vorgehen der Argen sinnvoll."

Schmitt seinerseits erhebt ebenfalls Vorwürfe gegen Adolf Hünermund – diese würden freilich auf juristischer Ebene geklärt.

Zudem berichtet Markus Schmitt, dass Heizöl aus dem Tank des Hochhauses fehle, seien doch Ende Oktober noch zwischen 8000 und 10 000 Litern vorhanden gewesen. Derzeit sei der Tank fast leer.