Seit vergangenem Dezember sitzt ein 42-Jähriger wegen Totschlags im Hechinger Gefängnis. Foto: Maier

42-Jähriger tötet im Dezember 2019 einen 36-Jährigen. Richter: "Sie haben nicht in Notwehr gehandelt."

Albstadt/Hechingen - Elf Jahre und zwei Monate muss ein 42-Jähriger ins Gefängnis, weil er im Jähzorn in Albstadt einem 36-Jährigen tödliche Stichverletzungen mit einem Klappmesser beigebracht hat. Der Richter machte bei der Urteilsverkündung im Hechinger Landgericht klar: "Sie haben nicht in Notwehr gehandelt."

Nach dem tödlichen Angriff auf einen 36 Jahre alten Mann im Ebinger Spitalhof am 15. Dezember vergangenen Jahres muss der 42 Jahre alte Messerstecher für mehr als elf Jahre ins Gefängnis. Das Hechinger Landgericht sah es am Montag als erwiesen an, dass die Aggressionen von dem Älteren ausgegangen sind, nachdem ihm sein Kontrahent zuvor in einer Gaststätte sein Mobiltelefon entrissen und zu Boden geworfen hatte.

Grund war, dass der 36-Jährige es leid war, dass der Ältere die ganze Zeit Selbstaufnahmen von sich und ihm gemacht hatte. Das Zerstören des Telefons und der anschließende Verweis aus der Kneipe brachten den mit 2,36 Promille alkoholisierten Mann dermaßen in Rage, dass er seinem Gegner 25 Minuten später auflauerte. In der dann entstandenen Auseinandersetzung stach er zweimal zu und durchtrennte dabei eine Arterie in der Leiste seines Widersachers. Das Opfer starb am darauffolgenden Tag in einem Krankenhaus.

Keine Notwehr

Für das Gericht wog auch schwer, dass der Angeklagte erst zweieinhalb Monate vorher aus der Haft entlassen worden war – weil er einen anderen Mann mit dem Messer schwer verletzt hatte, aus Rache weil der ihn geschlagen hatte. "Das war genau mit diesem Messer, mit dem Sie auch in Albstadt zugestochen haben", sagte der Richter.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte in seinem Plädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Der habe in Notwehr gehandelt, auf dem Boden liegend sein Messer aufgeklappt, um größeren Schaden von sich abzuwenden.

Das sahen der Vorsitzende Richter und seine Kammer anders: "Er hat den Kampf nicht gesucht", befand der Richter über das Opfer. Vielmehr habe der Angeklagte die Kränkungen durch das kaputte Mobiltelefon und den Wirtshausverweis nicht hinnehmen können. Zwar sei der Angeklagte bei dem Kampf seinem Opponenten körperlich unterlegen gewesen, doch das rechtfertige nicht, auf diesen mit dem Messer einzustechen.

Bei der Auseinandersetzung habe auch eine Rolle gespielt, dass beide Kontrahenten nicht nüchtern waren – "Ohne Alkohol wäre die Tat so nicht passiert" –, doch sei der Angeklagte durchaus zurechnungsfähig gewesen, gerade weil er trinkerprobt ist. Deswegen verurteilte der Richter den 42-Jährigen nicht nur zu einer Gefängnisstrafe, sondern auch zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Zur Urteilsverkündung war erstmals auch der Bruder des Getöteten erschienen, der als Nebenkläger auftrat. Er verabschiedete den Verurteilten mit wüsten Beschimpfungen aus dem Gerichtssaal.