Der Ebinger Spitalhof war Schauplatz der Bluttat, der am 15. Dezember ein 36-jähriger Mann zum Opfer fiel. Foto: Archiv

Angeklagter verzichtet auf Berufung. Gerichtsurteil ist rechtskräftig.

Albstadt/Hechingen - Das Urteil, welches die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen am 29. Juni über den 42-jährigen Mann verhängt hat, der im Dezember 2019 einen 36-Jährigen im Ebinger Spitalhof erstach, ist rechtskräftig – weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung haben Revision beantragt oder Berufung eingelegt. Das Gericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und zwei Monaten verurteilt; außerdem ordnete es an, ihn nach einem Vorwegvollzug von drei Jahren und sieben Monaten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.

Opfer starb trotz drei Notoperationen

Der 42-Jährige war am Abend des 15. Dezembers in einer Gastwirtschaft mit dem 36-Jährigen in Streit geraten, weil dieser, erbost über allzu viele Selfies seines Gegenübers, dessen Handy gegen die Wand geworfen und beschädigt hatte. Der schwer alkoholisierte 42-Jährige hatte seinen Kontrahenten danach im Freien gestellt und ihm einen Messerstich in die Leiste versetzt, der die Hauptschlagader durchtrennte. Das Opfer starb anderntags trotz dreier Notoperationen an den Folgen des Blutverlusts.

In der Hauptverhandlung hatte sich der Angeklagte auf Notwehr berufen und sein Verteidiger auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten eine Haftstrafe von 13 Jahren und zwei Monaten.