Bild: Wessner Foto: Schwarzwälder Bote

Für Volksbank-Häuser wird der Bebauungsplan geändert

Der Albstädter Gemeinderat hat am Donnerstag mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans "Truchtelfinger Straße – Christophstraße" gefasst. Sie ist erforderlich, damit die Volksbank Albstadt ihre Pläne für das Areal verwirklichen kann.

Albstadt-Ebingen. Diese Pläne sehen so aus: Statt der ursprünglich vorgesehenen fünf Mehrfamilienhäuser mit vier oder fünf Stockwerken sollen zwei wesentlich höhere Wohn- und Geschäftsgebäude entstehen: Generalübernehmer Wessner N.E.S.T Bau aus Kirchdorf an der Iller hat zwei Wohntürme mit jeweils acht Geschossen entworfen. Jedes dieser Geschosse hat ein gleichseitiges Dreieck als Grundriss; diese Dreiecke sind um 15 Grad zueinander verschoben. Daher ähnelt der Wohnturm nicht etwa einer Tobleroneschachtel, sondern einem gedrungenen Spiralbohrer. Treppenhaus und Fahrstühle befinden sich in der Mitte und bilden das Rückgrat des Gebäudes – der Fachausdruck für eine solche Konstruktion lautet "Punkthaus". Die Häuser haben zusammen knapp 8000 Quadratmeter Nutzfläche; die ursprünglich geplanten fünf wären auf 4800 gekommen.

Mit acht Geschossen fallen die beiden Wohntürme zwar noch nicht unter die Kategorie Hochhaus, aber sie sind hoch genug, um eine Bebauungsplanänderung erforderlich zu machen. Daher musste sich am Donnerstagabend der Albstädter Gemeinderat mit dem Thema befassen, und da zeigte sich bereits, dass sich an der Planung die Geister scheiden. Stadtrat Jürgen Kurz formulierte den Meinungsgegensatz recht anschaulich: "Leuchttürme oder Fremdkörper" lautete die Frage, die er in den Raum warf. Gerhard Heusel von der SPD verwies darauf, dass die Höhendifferenz zwischen den Dächern der Punkthäuser und den Dachfirsten in der Christophstraße elf Meter betrage, und erkundigte sich nach Lichteinfallswinkel und weiteren Details. Wenn es sich erweisen sollte, dass die Nachbarn der "Leuchttürme" künftig ein Schattendasein führen müssten, dann könne er dieser Planung nicht zustimmen.

Das müsse er auch vorerst nicht, wurde er von Baubürgermeister Udo Hollauer beschieden – der Aufstellungsbeschluss sei ja nur der erste Schritt der Bebauungsplanung. Die soll allerdings zügig abgewickelt werden, und deshalb – und wegen der laut Sitzungsunterlage "komplexen Inhalte" – ist bereits jetzt eine "frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden" vorgesehen: Die Öffentlichkeit erhält zwei Wochen lang Einsicht in die im Technischen Rathaus in Tailfingen ausliegenden Pläne, die Behörden einen Monat lang. Zur Höhenentwicklung der beiden Häuser erklärte Hollauer, er sehe sie "nicht kritisch".