Häuser Hechinger Straße 36 bis 40 in Tailfingen kommen am 17. September unter den Hammer. Verkehrswert: ein Euro.
Albstadt-Tailfingen - Der Gebäudekomplex in der Hechinger Straße 36 bis 40, der noch vor wenigen Jahren den Tailfinger Müller- Markt beherbergte, wird am 17. September zwangsversteigert. Als Verkehrswert hat das Amtsgericht Albstadt einen Euro angesetzt.
Ein Euro – kann das sein? Der Verkehrswert orientiert sich am Ertragswert eines Gebäudes, also daran, wieviel Geld in und mit ihm erwirtschaftet wird.
Im Falle der früheren Textilfabriken Hechinger Straße 36 bis 40 ist der Ertragswert gleich null, weil sie leer stehen, keine Einnahmen erbringen und eine Wiedervermietung nicht abzusehen ist. Ein Euro Verkehrswert bedeutet allerdings nicht, dass die Immobilie am 17. September tatsächlich für einen Euro an den nächstbesten Bieter geht. Laut Angaben des Amtsgerichts Albstadt fallen nämlich auch noch Verfahrenskosten an, und die dürften sich im oberen vierstelligen, wenn nicht gar im fünfstelligen Bereich bewegen. Wer also bei dieser Versteigerung mitbieten möchte, sollte etwas mehr Liquidität als nur einen Euro vorweisen können.
Aber auch diese Rechnung ist noch ohne den Wirt gemacht. Die Zwangsversteigerung ist auf Antrag eines Gläubigers – im Zweifelsfall einer Bank – anberaumt worden, und dieser Gläubiger möchte natürlich nach Möglichkeit auf seine Kosten kommen. Sollte das, was geboten wird, seinen Erwartungen nicht entsprechen, kann er entweder eine einstweilige Einstellung der Versteigerung erwirken oder seinen Antrag auf Zwangsversteigerung ganz zurückziehen.
Soviel steht also fest: Die Häuser Hechinger Straße 36 bis 40 werden am 17. September ganz gewiss nicht für einen Euro den Eigentümer wechseln. Die Zwangsversteigerung findet im Amtsgericht Albstadt in der Ebinger Gartenstraße statt und beginnt um 8.30 Uhr.