Die Firma Johannes Boss muss ihren bisherigen Betriebsratsvorsitzenden weiter beschäftigen. Foto: Archiv

Verfahren endet mit Vergleich: Onstmettinger Unternehmen muss bisherigen Betriebsratsvorsitzenden weiter beschäftigen.

Albstadt-Onstmettingen - Einen Vergleich hat die Firma Johannes Boss mit ihrem Betriebsratsvorsitzenden getroffen: Er bleibt bis Ende 2017 bei vollen Bezügen angestellt, wird aber freigestellt.

Zwei Mal war die Firma Johannes Boss mit dem Versuch gescheitert, ihrem Betriebsratsvorsitzenden außerordentlich zu kündigen. Nun hat sie auch im Rechtsstreit zum zweiten Mal den Kürzeren gezogen: Der Mitarbeiter, so hat es das Arbeitsgericht Reutlingen entschieden, wird bei vollen Bezügen bis Ende 2017 freigestellt. Den Betriebsratsvorsitz allerdings gibt er ab – heute sind ohnehin Neuwahlen.

Was war der Grund für den Rechtsstreit zwischen dem Onstmettinger Unternehmen und seinem Mitarbeiter? Die Firma hatte dem Mann vorgeworfen, seine Arbeitszeit über Gebühr für Belange des Betriebsrats und der Arbeitnehmervertretung verwendet und darüber seine Aufgaben im Betrieb vernachlässigt zu haben. Im Dezember 2012 war er aufgefordert worden, bis zum 14. Dezember Tag für Tag nachzuweisen, wieviele Stunden er für die Betriebsratsarbeit und wieviele für seine Aufgaben in der Firma verwendet habe.

Der Mann kam der Forderung nicht nach, ließ auch eine weitere Frist bis zum 4. Januar verstreichen und erhielt darauf die Kündigung, welcher der Betriebsrat zustimmen sollte. Der weigerte sich jedoch, so dass die Firma das Arbeitsgericht Reutlingen bat, diese Zustimmung zu ersetzen – im Arbeitsrecht ist das möglich. Das Arbeitsgericht jedoch wies den Antrag im Juli 2013 mit der Begründung ab, die dem Mitarbeiter vorgeworfene Arbeitsverweigerung oder gar Arbeitszeitbetrug ließen sich nicht nachweisen. Selbst wenn der Mann seinen Anspruch auf periodische Freistellung zeitweise nachweislich überzogen hätte, könne nicht die Kündigung, sondern höchstens eine Abmahnung die Folge sein. Stattdessen verpflichtete das Gericht die Firma dazu, Lohn nachzuzahlen – im Januar 2013 hatte sie diesen auf den pfändungsfreien Betrag reduziert.

Mit der Beschwerde gegen diesen Beschluss ist Johannes Boss im Oktober gescheitert, und war beim Landesarbeitsgericht in Stuttgart damit erst gar nicht zugelassen worden. Der Grund: Es fehle eine "ordnungsgemäße Beschwerdebegründung".

Im April hatte Boss dem Mitarbeiter abermals gekündigt, diesmal mit der Begründung, er habe behauptet, zum geforderten Arbeitszeitnachweis nicht verpflichtet zu sein. Nun endete der Rechtsstreit mit dem Vergleich, der bereits rechtskräftig ist.