Ein paar bürokratische Hürden weniger müssen künftig Albstädter Brautleute bewältigen, die sich "trauen". Foto: SB-Archiv

Stadt will Standesamtsbezirke Ebingen und Tailfingen zu einem Bezirk zusammenlegen.

Albstadt - Noch vor sechs Jahren gab es in Albstadt vier Standesamtsbezirke, danach nur noch zwei – Ebingen und Tailfingen – , und nun sollen auch die zusammengelegt werden. Der Bürger profitiert davon.

Man stelle sich das folgende, nicht unrealistische Szenario vor: Ein junges Paar aus Onstmettingen möchte im Rathaus in Ebingen standesamtlich heiraten, weil ihm das Trauzimmer mit dem Landenberger-Fresko so gut gefällt. Dafür muss das Aufgebot bestellt werden, und zwar in Ebingen. Da die dafür erforderlichen Geburtsurkunden in einem anderen Standesamtsbezirk, nämlich dem Tailfinger ausgestellt wurden, müssen Kopien angefertigt werden, und dafür werden Gebühren fällig. Hinzu kommt ein bundeseinheitlich festgesetzter Zuschlag von 30 Euro, den zu entrichten hat, wer nicht im eigenen Standesamtsbezirk den Bund der Ehe schließt.

Oder andersherum: Das junge Paar aus Onstmettingen wünscht, von Lokalpatriotismus beseelt, nicht in Ebingen und in Tailfingen, sondern im Onstmettinger Ortsamt vor den Standesbeamten zu treten. Das geht – die Eheschließung ist in Albstadt die einzige standesamtliche Amtshandlung, die auch außerhalb des Ebinger Rathauses beziehungsweise des Tailfinger Bürgerbüros vollzogen werden kann. Allerdings sind sowohl Braut als auch Bräutigam im Krankenhaus in Ebingen zur Welt gekommen, und die Geburt wurde folglich in einem anderen Standesamtsbezirk beurkundet. Wieder bürokratischer Aufwand, wieder Mehrkosten – wer wird es den jungen Leuten verübeln, wenn sie den Kopf schütteln über den Stand der Albstädter Integration.

Schüttelten, muss man richtigerweise sagen, denn wenn der Albstädter Gemeinderat heute Abend der Schaffungen eines einheitlichen Standesamtsbezirks Albstadt seine Zustimmung gibt – wovon man ausgehen darf – , dann können Probleme wie die beschriebenen vom 1. Januar 2013 an nicht mehr auftreten. Möglich wird das durch die Novellierung des Personenstandsgesetzes von 2009, die den technischen Möglichkeiten des Informationszeitalters Rechnung trägt: An die Stelle der Personenstandsbücher treten elektronische Personenstandsregister – in Albstadt ist das bereits im Februar 2011 geschehen – , an die der Familienbücher die Beurkundungen in diesen elektronischen Registern. Auch der Umfang der Beurkundungsdaten hat sich verringert; so manches, was einst als notwendig galt, um den Personenstand eines Bürgers zu dokumentieren, wird heute als entbehrlich angesehen.

Für die Bürger bedeutet das Erleichterungen: Sie können sich künftig sowohl in Ebingen als auch in Tailfingen Urkunden ausstellen lassen, ganz gleich wo sie wohnen, sie können hier ihr Aufgebot bestellen und dort heiraten – das Lautlinger Schloss erfreut sich neuerdings auch bei Ebingern steigender Beliebtheit – , sie brauchen keine Gebühren und keine 30 Euro Zuschlag mehr zu entrichten.

Und auch die Stadtverwaltung darf sich freuen: Ebinger und Tailfinger Mitarbeiter können künftig einen gemeinsamen Datenbestand nutzen, und die Vertretungsmöglichkeiten im Krankheitsfall sind größer als bisher. Investitionen erfordert die Umstellung nicht; zu Buche schlägt lediglich ein Gebührenausfall in Höhe von 800 Euro pro Jahr. Den kann die Stadt verschmerzen.