Diese Fahne mit dem Schriftzug "Deutschland" und dem Adler mit gespreizten Schwingen pflegte der Angeklagte bis zu seiner Inhaftierung im August zu hissen. Foto: Eyrich

54-jähriger Albstädter soll für anderthalb Jahre hinter Gitter. Urteil fällt am Freitag.

Albstadt/Hechingen - In der Berufungsverhandlung gegen den 54-jährigen Albstädter "Reichsbürger" und seinen Sohn, die im August vom Amtsgericht Albstadt verurteilt worden waren, ist am Dienstag plädiert worden. Das Urteil wird am Freitag gefällt.

Anders als bei früheren Gelegenheiten enthielt sich der 54-Jährige, der im August wegen mehrerer Delikte zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden war, diesmal – von Ausnahmen abgesehen – der verbalen Ausfälle und der Tiraden gegenüber Justiz- und Polizeibeamten und blieb während der Verhandlung verhältnismäßig ruhig. Als Zeugen vernahm das Gericht zunächst Michael Pfohl, den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft Hechingen, sowie mehrere Hechinger Polizisten, die angaben, der 54-Jährige habe sie im September 2015 vor dem Gerichtsgebäude als "Nazis" und "Verbrecher" beschimpft. Ferner habe er – vergeblich – versucht, einen türkischstämmigen Beamten mit der Frage zu provozieren, was dieser denn bei der deutschen Polizei verloren habe.

Zur Sprache kamen ferner die letztjährigen Vorfälle im Vorzimmer des Albstädter Oberbürgermeisters und bei einer Geschwindigkeitskontrolle in der Pfeffinger Straße, bei welchen es jeweils zu handfesten Auseinandersetzungen zwischen dem 54-Jährigen und der Polizei kam. Beim Vorfall im Rathaus war er ausfällig geworden, nachdem man ihm eine Unterschrift des Oberbürgermeisters unter ein von ihm aufgesetztes Dokument verweigert hatte, und in der Pfeffinger Straße hatte er sich vor einer Radarfalle postiert, den Verkehr wild gestikulierend auf das Gerät aufmerksam gemacht und dadurch so behindert, dass sich ein Rückstau bildete. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf, bei der Rangelei mit der Polizei als erster handgreiflich geworden zu sein, und sein Sohn, der die Szene widerrechtlich gefilmt hatte, beteuerte, er habe nur zum Selbstschutz Beweismittel gegen die Polizei gesammelt; eine Veröffentlichung im Internet habe er nicht im Sinn gehabt. Alle diese Vorfälle, betonte die Verteidigung, seien auf die Auffassung des Angeklagten zurückzuführen, dass die Bundesrepublik Deutschland völker-rechtlich gesehen kein rich-tiger Staat sei.

Verteidigung wünscht Bewährungsstrafe

Von einem weiteren Delikt kann man das schwerlich behaupten: Der Angeklagte hatte einem aus Baden angereisten früheren Vermieter eines Freundes, der von diesem noch Geld wollte, einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, ihn anschließend durchs Truchtelfinger Rossental gejagt und ihn schließlich über einen Jägerzaun geworfen. Die Verteidigung erklärte dazu in ihrem Plädoyer, keines der Opfer habe bleibende Schäden davongetragen, und der Angeklagte sei zu der Einsicht gelangt, dass sein Verhalten am Ende ihm selbst am meisten geschadet habe. Nun wolle er "nur noch seine Ruhe". Der Strafantrag der Verteidigung: ein Jahr und zwei Monate Haft – wohlgemerkt auf Bewährung. Der Sohn, der sich selbst verteidigte, plädierte auf Freispruch: Er habe mit seinem Tun – Videoaufnahmen – ja niemandem geschadet.

Der Staatsanwalt machte in seinem Schlussplädoyer die Angeklagten darauf aufmerksam, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf welches sie sich beriefen, seine Schranken in allgemeinen Gesetzen und der persönlichen Ehre finde: "Nazi" sei für Polizeibeamte eine schwere Beleidigung. Die Erkenntnis des Angeklagten, dass es "keinen Zweck habe, für etwas zu kämpfen, das nichts ist" – gemeint war das Deutsche Reich – , komme für die Urteilsfindung zu spät. Er beantragte für den 54-Jährigen ein Jahr und sechs Monate – aber ohne Bewährung.

Strafbarkeit beginnt nicht erst im Internet

Gegenüber dem Sohn merkte der Staatsanwalt an, dass die Strafbarkeit nicht erst bei der Veröffentlichung von Filmaufnahmen beginne, sondern bereits die unbefugte Aufnahme die Rechte von Beamten wie Privatpersonen verletze. Der Strafantrag: 80 Tagessätze à 40 Euro.