Derzeit kalt wie ein Keller: das Hochhaus auf Stiegel. Foto: Rapthel-Kieser

Mietrückstände: Kaputter Brenner in Hochhaus in Tailfingen wird wegen "schlechter Zahlungsmoral" erst mal nicht repariert.

Albstadt-Tailfingen - Die rund 50 Miet-Parteien im Hochhaus in der Heubergstraße 13 auf dem Tailfinger Stiegel hat es kalt erwischt. Weil einige laut Hausverwaltung noch Miete schulden, müssen nun alle frieren.

Zwar können sie sich die Köpfe heiß reden über das jüngste Schreiben der Hausverwaltung, die Mieter im Hochhaus auf Stiegel, doch die Heizkörper in ihren Wohnungen bleiben erst einmal kalt. Denn: Weil einige mit der Miete im Rückstand sind, dürfen jetzt alle frieren, dafür etwas von den Nebenkosten abziehen und zum elektronischen Heizlüfter greifen.

Heizung kann wegen schlechter Zahlungsmoral nicht repariert werden

In einem Schreiben der Hausverwaltung, datiert vom 29. Oktober, heißt es: "Die Zentralheizung im Haus Heubergstraße 13 ist aufgrund eines Schadens im Brenner außer Betrieb. Die außerordentlich schlechte Zahlungsmoral einiger Mieter im Haus macht es uns aus finanziellen Gründen unmöglich, die nötigen Reparaturen durchführen zu lassen." Die Nebenkostenvorrauszahlungen reduzierten sich aus diesem Grund ab dem 1. November wie folgt: bei Ein-Zimmer-Wohnungen um 30, bei Zwei-Zimmer-Wohnungen um 40 und bei Drei-Zimmer-Wohnungen um 50 Euro. "Die Summe ist jeweils von der bisher zu leistenden Zahlung abzuziehen", heißt es weiter. "Somit ist künftig mit Elektroheizungen zu heizen." Sollten die aktuellen Rückstände einzelner Mieter – die Verwaltung beziffert sie auf derzeit 45.000 Euro – "binnen kürzester Zeit ausgeglichen werden", sei es möglich, "die Reparaturen durchführen zu lassen".

Frieren dürfen damit aber auch diejenigen, die ihre Miete und Nebenkosten immer pünktlich bezahlt haben. "Ein Unding", findet ein 47-jähriger, langjähriger Hausbewohner der schlotternd mit seiner Freundin im dicken Pulli auf der Couch sitzt. 17 Grad warm ist es im Wohnzimmer, im Schlafzimmer ist es noch kälter. Heute, am Montag, will ein Freund einen Heizlüfter vorbeibringen. Solange behilft sich das Paar mit einer Campingheizung und Gaskartuschen. "Gott sei Dank haben wir im Bad und in der Küche wenigstens Boiler, sonst hätten wir auch kein warmes Wasser", schimpft der Tailfinger.

Dass er für seine säumigen Nachbarn mit dieser Maßnahme der Hausverwaltung sozusagen in Sippenhaft genommen wird, ärgert ihn. Er hält das für rechtswidrig und hat, wie andere Bewohner auch, einen Anwalt eingeschaltet. Für 40 Euro im Monat, so schätzt er, ist es auch unmöglich, zwei Räume mit stromfressenden Heizlüftern auf eine angemessene Raumtemperatur zu bringen. Er befürchtet, einiges drauflegen zu müssen und will den Zustand nicht hinnehmen.

Im Hausflur wird heftig spekuliert

In dem Haus mit seinen rund 50 Wohnungen leben viele Langzeitarbeitslose, Empfänger von Arbeitslosengeld II und Senioren mit schmaler Rente. Wer alles mit der Miete im Rückstand ist und wie 45.000 Euro auflaufen konnten, darüber wird in den Fluren und vor dem Aufzug heftig spekuliert.

Eine betagte Rentnerin hat per Aushang am schwarzen Brett bereits gefragt, wer im Haus ihr einen Heizlüfter schenken oder leihen könnte. "Wenn es noch kälter wird, können ja auch die Wasserleitungen einfrieren, wenn im ganzen Haus nicht oder nur so spärlich geheizt ist. Dann ist der Schaden unterm Strich noch größer", schüttelt ein Bewohner den Kopf.