Ein Zeitsoldat stand vor dem Amtsgericht. Foto: Archiv

Junger Zeitsoldat wird wegen versuchter Täuschung verurteilt. Geldstrafe von 4200 Euro.

Albstadt-Ebingen - Ein Zeitsoldat ist wegen versuchter Dienstentziehung durch Täuschung vom Amtsgericht Ebingen zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erweisen an, dass der Mann, Jahrgang 1997, versucht hatte, durch ein gefälschtes ärztliches Attest für fünf Tage vom Dienst befreit zu werden. Allerdings sei der Täuschungsversuch aufgefallen, so die Staatsanwältin. Der Angeklagte gestand die ihm zu Last gelegte Tat. Als Grund dafür gab er Probleme mit seiner Ex-Freundin an. Inzwischen hat der Zeitsoldat selbst Antrag auf Entlassung bei der Bundeswehr gestellt.

Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht, da die Tat nicht typisch für eine Jungendstraftat sei und sich beim Angeklagten keine weiteren Gründe finden ließen, die für eine Verurteilung nach Jungendstrafrecht sprächen. Zudem waren bereits mehrere Disziplinarverfahren gegen ihn angestrengt worden. Die Argumentation stimmte das Gericht zu und Verurteilte den Mann zu 70 Tagessätzen je 60 Euro, was den Forderungen der Staatsanwaltschaft entsprach.