Hundesteuer: Stadt ändert Steuersatzung

Albstadt (key). Was sind "gefährliche Hunde"? Die Definition in der Albstädter Hundesteuersatzung deckt sich, wie sich herausgestellt hat, nicht mit jener in der Polizeiverordnung Baden-Württemberg. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung die Hundesteuersatzung an die rechtlichen Vorgaben des Landes angepasst.

Wichtig ist das vor allem deshalb, weil für gefährliche Hunde ein anderer Steuersatz verlangt wird, nämlich 510 Euro pro Jahr. In der geänderten Satzung ist nun ein Absatz angefügt worden, in dem nicht mehr nur von "gefährlichen Hunden" die Rede ist, sondern die Rassen, für deren Haltung 510 Euro zu entrichten sind, genau definiert sind. Es handelt sich um Pitt Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux Doggen, Mastino Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Tosa Inu, Mastiff und Bullmastiff sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.

Auch in der alten Fassung der Satzung waren Hunderassen definiert gewesen. Allerdings galten sie nur dann als gefährliche Hunde, "solange der Steuerabteilung für den einzelnen Hund nicht nachgewiesen" wurde, "dass dieser gegenüber Menschen und Tieren keine Gefährlichkeit aufweist".

Im Klartext: Wer einen Hund der definierten Rassen besaß und beweisen konnte, dass dieser nicht gefährlich ist, musste den erhöhten Steuersatz nicht bezahlen.

Im Sinne der Polizeiverordnung sind als "gefährliche Hunde" jene definiert, die "bissig, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen", wie es in der Sitzungsvorlage heißt.

ZUG-Gemeinderätin Elke Rapthel sprach sich in der Sitzung dafür aus, einen Hundeführerschein für Hundehalter einzuführen anstatt eine Rasseliste aufzustellen. Grünen-Fraktionschef Harald Lögler hielt dagegen, dass es sehr wohl ein Unterschied sei, ob man von einem kleinen Chihuahua oder von einem großen gefährlichen Hund gebissen werde. Jedem Hundehalter stehe es schließlich frei, sich einen Hund einer Rasse zu halten, die nicht auf dieser Liste stehe.

Die geänderte Satzung tritt zum Jahresbeginn 2019 in Kraft.