In diesem Zeichen wird in Baden-Württemberg Recht gesprochen – auch in der jüngst im Amtsgericht verhandelten Strafsache. Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess: Amtsgericht hält Angeklagten nicht für schuldfähig. Mann leidet an paranoider Schizophrenie.

Albstadt - Das Amtsgericht Albstadt hat einen 48-jährigen Mann aus dem Raum Albstadt vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes freigesprochen, weil es den psychisch kranken Mann nicht für schuldfähig hält: Er leidet an paranoider Schizophrenie und bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, er habe sich im August 2013 auf einem Marktplatz in Frankreich einem Zwölfjährigen genähert, seinen Körper an dem des Kindes gerieben und dabei geschlechtsverkehrsähnliche Bewegungen vollführt, bis der Junge entsetzt davonrannte. Indes räumte auch die Staatsanwaltschaft ein, dass unklar sei, was seinerzeit passiert war – der Angeklagte selbst äußerte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen; gegenüber dem Sachverständigen hatte er die Tat geleugnet.

Doch selbst, wenn man unterstellte, dass die Vorwürfe stichhaltig waren – der Gutachter hielt zwar nicht die Einsichts-, wohl aber die Steuerungs- und damit Schuldfähigkeit des Angeklagten für beeinträchtigt. Dieser ist seit Jahrzehnten psychisch krank und war 1980 zum ersten Mal stationär in die Psychiatrie aufgenommen worden. Zur Tatzeit hatte er offenbar keine Medikamente eingenommen; der Sachverständige ging davon aus, dass der Mann zwar wusste, dass es falsch war, was er tat, dass er es aber dennoch nicht unterlassen konnte. Er habe mithin zwanghaft gehandelt und sei daher nur bedingt oder gar nicht schuldfähig gewesen. Bei der abseitigen sexuellen Neigung, die der Angeklagte ausgelebt habe, handle es sich wohl um eine als Frotteurismus bezeichnete Paraphilie. Anzeichen für Pädophilie vermochte der Gutachter nicht zu erkennen – ebensogut hätte ein Erwachsener Opfer des Übergriffs werden können.

Auch die Staatsanwaltschaft ging am Ende davon aus, dass die psychische Erkrankung des Angeklagten seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt habe und er somit schuldunfähig und freizusprechen sei. Der Verteidiger sah es genauso; das Gericht folgte den Anträgen. "Paranoide Schizophrenie ist kein Spaß", erklärte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Dem Angeklagten könne die Tat aufgrund der Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens nicht angelastet werden – immer vorausgesetzt, dass er sie tatsächlich begangen habe.