Eine Einbahnstraße könnte möglicherweise das Problem in der Hohenwiesen-Straße lösen.Foto: ©thostr – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Ortschaftsrat: Akzeptanz ermitteln

Albstadt-Lautlingen. Die Verkehrssituation in der Hohenwiesen-Straße hat in diesem Winter den Anwohnern Kopfschmerzen bereitet. Das Problem: Die Fahrbahn sei schlicht zu eng, wenn neben parkenden Fahrzeugen, die den rechten Straßenrand belagern, noch Schneehaufen dazukommen.

Im zurückliegenden Winter sei Lautlingen mal wieder mit reichlich Schnee gesegnet gewesen und das Problem somit wieder in den Vordergrund gerückt. Hinzu komme, dass eine Arztpraxis in der Hohenwiesen-Straße ein erhöhtes Parkaufkommen durch Patienten hervorrufe.

Der Ortschaftsrat diskutierte in seiner jüngsten Sitzung über Lösungen. Ortsvorsteher Heiko Peter Melle erklärte, dass ein einseitiges Parkverbot keine Besserung bringen würde – schließlich parkten ohnehin alle auf der rechten Fahrbahnseite. Die Alternative: das zeitlich beschränkte Einrichten einer Einbahnstraße. Das Modell werde bereits in einigen anderen Albstädter Stadtteilen umgesetzt. Als Vorzeigebeispiel könne die Jahn-Straße in Tailfingen dienen, die über den Winter nur in eine Richtung befahrbar sei. Melle erläuterte, dass als Folge die parallel zur Hohenwiesen-Straße verlaufende Rotenäcker-Straße ebenfalls zur befristeten Einbahnstraße werden müsse – dann eben in die entgegengesetzte Fahrtrichtung.

Was die Anwohner davon halten, will Melle durch eine Befragung ebenjener ermitteln. Brief und Formular sollen demnächst im Ortschaftsrat begutachtet und die Versendung an die Bewohner der betroffenen Straßen beschlossen werden. "Ohne die Akzeptanz der Anwohner bringt die Einbahnstraße nichts", weiß Melle.

Klar ist: Wird der Beschluss für eine Einbahnstraße gefasst, fallen 1600 Euro für die Ausweisung und Aufhebung sowie für die Beschilderung der Einbahnstraße an. Flexibilität ist aber nur bedingt möglich: Die Einbahnstraße müsse in einem festgelegten Zeitkorridor bestehen bleiben – vorgesehen ist die Zeitspanne vom 1. Dezember bis zum 31. März.

"Sollte das Wetter aber in dieser Zeit schön sein und kein Schnee liegen, bleibt die Regelung bestehen", stellte Ortsvorsteher Melle fest.