Stuttgart/Albstadt - Ab dem 29. September sollte ihm der Prozess wegen Mordes an einem Albstädter Rentnerpaar und Raubes mit Todesfolge gemacht werden. Dazu kommt es nicht mehr: Der 46-jährige Angeklagte aus Albstadt (Zollernalbkreis) hat sich in Stuttgart-Stammheim erhängt.

Ganz Albstadt wollte ihn vor Gericht sehen, den Mann, der ein Rentnerehepaar im größten Stadtteil Ebingen ermordet haben soll. Der mutmaßliche Doppelmörder jedoch hat sich auf seine Weise dem Prozess entzogen und seinem Leben ein Ende gesetzt: In der Justizvollzugsanstalt Stammheim hat sich der 46-jährige Jörg K. in der Nacht zum Montag in seiner Zelle erhängt.

Womit? Darüber schweigen die Staatsanwaltschaften Stuttgart und Hechingen – Letztere ermittelte im Albstädter Mordfall. Hinweise auf Fremdverschulden gebe es nicht, und auch von einem Abschiedsbrief oder einem Schuldeingeständnis ist nichts bekannt.

Zeuge hatte den Tatverdächtigen auf Fotos erkannt

Nur wenige Tage ist es her, dass die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage erhoben hatte gegen den Albstädter, der zwischen dem 22. und 24. März einen 81-Jährigen und seine 77-jährige Frau grausam ermordet haben soll – aus Geldgier. Ein Zeuge hatte den Tatverdächtigen damals auf Fahndungsfotos erkannt, aufgenommen im Vorraum dreier Bankfilialen, wo der 46-Jährige mit der EC-Karte des Paares Geld abgehoben hatte. Dem Fahndungsdruck, den die 80-köpfige Sonderkommission »Kreuzbühl« nach einer Durchsuchung der Wohnung Jörg Ks. noch erhöht hatte, war dieser nicht gewachsen gewesen: Im Regionalzug auf der Heimfahrt von Stuttgart nach Albstadt hatten Polizisten den Flüchtigen erkannt und Verstärkung mobilisiert. Am späten Abend des 2. April endete die Freiheit des Jörg K. am Bahnhof in Hechingen.

Seitdem saß der 46-Jährige in Untersuchungshaft und machte keine Angaben zu den Vorwürfen. Ein halbes Jahr nach der Festnahme wäre die erste Haftprüfung erforderlich gewesen. Bis dahin wollte die Staatsanwaltschaft Hechingen die Anklage unter Dach und Fach haben, um kein Risiko einzugehen.

Am 29. September sollte der Prozess gegen Jörg K. beginnen, auf den viele in und um Albstadt gewartet hatten. Auf der Anklagebank wollten sie den Mann sehen, der vielen in der Stadt Nächte voller Angst besorgt, der Albstadt bisher unbekannte Polizei-Dichte beschert hatte.

Nicht nur Bekannte des ermordeten Paares wollten mehr darüber erfahren, was sich in dessen Haus in einer gepflegten Ebinger Wohngegend abgespielt hatte. War der Mord geplant? Oder wollte der mutmaßliche Täter das Ehepaar nur ausrauben und hat erst, als er auf Gegenwehr stieß, die Kontrolle verloren?

Genau wird das nun niemand mehr erfahren. Lediglich die Spuren der grausamen Bluttat, die nach Informationen unserer Zeitung über das gesamte Haus verteilt waren, bleiben übrig, um Licht in die Hintergründe zu bringen. Doch auch sie wird nun niemand mehr aufarbeiten. »Gegen einen Toten kann man nicht verhandeln«, erklärte Nicole Luther von der Staatsanwaltschaft Hechingen gestern. Damit fällt ein Indizienprozess aus, für den eine ganze Reihe von Verhandlungstagen nötig gewesen wäre. Sollten nicht unerwartete neue Hinweise auf etwaige Komplizen auftauchen, wird der Fall geschlossen.

Stattdessen gilt es nun zu ermitteln, wie es zu der Selbsttötung im Stammheimer Gefängnis kommen konnte. Wolfgang Burkhardt, jener Pflichtverteidiger, den der Angeklagte noch kürzlich ohne Erfolg loswerden wollte, spricht von der Pflicht des Landes, dafür zu sorgen, dass ein Angeklagter sich nicht selbst das Leben nehmen kann.

Doch über Jahre sei die Justiz in Baden-Württemberg ausgehungert, gleichzeitig mit immer neuen Aufgaben gefordert worden. Burkhardt stellt dem Land ein »Armutszeugnis« aus. Nun müsse der Tod des Jörg K., der – so steht es Untersuchungshäftlingen zu – eine Einzelzelle hatte, untersucht werden.

Auch darüber, was ihn in den Selbstmord getrieben hat, lässt sich nur spekulieren. Fest steht, dass Jörg K. noch vor einigen Jahren ein unauffälliges Leben in der geschäftigen 45 000-Einwohner-Stadt Albstadt geführt hatte, sozial eingebunden war. Bekannte beschrieben ihn als geselligen, humorvollen, ja gutmütigen Typen.

Vielleicht waren es die Umstände, die ihn aus der Bahn geworfen hatten, unter anderem der Verlust seines Arbeitsplatzes und damit verbundene Schulden.

Der Tod eines Häftlings nach Hungerstreik und langer Einzelhaft im Gefängnis Bruchsal hat indes ein parlamentarisches Nachspiel. Der Fall solle auf jeden Fall vor den Rechtsausschuss und müsse im Parlament diskutiert werden, sagte der Rechtsexperte der CDU im Landtag, Bernhard Lasotta, gestern.

»Das Justizministerium muss Erkenntnisse haben, dass da etwas nicht richtig gelaufen ist«, sagte Lasotta, der zuvor einen entsprechende Antrag mit neun Fragen zur Aufklärung des tragischen Geschehens eingebracht hatte.

Mehr zum Doppelmord in Albstadt auf unserer Themenseite.

Kommentar: Ungelöst

Von Karina Eyrich

Nicht nur der mutmaßliche Doppelmörder von Ebingen ist in der Nacht zum Montag durch eigene Hand gestorben – mit ihm stirbt auch jene letzte Sicherheit, die die Albstädter gerne gehabt hätten im Fall des Mordes an einem Rentner-Ehepaar im März. Gerne hätten sie mehr gewusst über die Motive des Täters und über das, was sich am Wochenende vom 21. bis 24. März im Haus der Eheleute abgespielt hatte. Sie wollten verstehen, wie solch ein grausames Verbrechen ihre beschauliche Welt auf den Kopf stellen konnte. Der Fall wird nun nicht vor Gericht verhandelt, und auch wenn die Indizienlage recht eindeutig gewesen sein soll: Ein letzter Rest des Zweifels, ob Jörg K. der Mörder des Ehepaars war, bleibt. Kein Richter wird mehr feststellen, ob er  der Schuldige, der Doppelmörder,  gewesen ist. Damit müssen die Albstädter leben.