Pressekonferenz zum Mord an einem Ebinger Ehepaar. Staatsanwaltschaft äußert sich zur Todesursache. Bei Festnahme Messer im Hintern.
Albstadt-Ebingen/Hechingen - Im Fall des Doppelmords in Ebingen Ende März findet am Donnerstagnachmittag bei der Staatsanwaltschaft Hechingen eine Pressekonferenz statt.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, haben DNA-Spuren am Tatort den verdächtigen 46-jährigen Tatverdächtigen überführt. Außerdem waren Gegenstände des ermordeten Ehepaars in seiner Wohnung in Ebingen gefunden worden.
Nachdem Kinder der beiden Opfer vergeblich versucht hatten, ihre Eltern zu erreichen, verständigten sie am frühen Abend des 24. März das Polizeirevier Albstadt, das sofort erste Ermittlungen zum Verbleib der beiden Eheleute einleitete. Vor Ort fand eine Polizeistreife die beiden tot im ehelichen Anwesen.
Noch in der Nacht hatte die Sonderkommission "Kreuzbühl" mit bis zu 80 Beamten die erforderlichen Ermittlungen aufgenommen und unter anderem sofort die Gerichtsmedizin hinzugezogen. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass sich der zunächst unbekannte Täter am Wochenende vom 21. bis 24. März Zutritt zu dem Anwesen der beiden Opfer in der Beethovenstraße in Ebingen verschafft und die beiden Eheleute getötet hatte.
Erstmals äußerte sich die Staatsanwaltschaft auch zur Todesursache. Laut Obduktion starb die 77-jährige Ehefrau an einem tödlichen Messerstich. Bei dem 81-jährigen Ehemann wird massive stumpfe Gewalt als Todesursache genannt. Informationen unserer Zeitung zufolge wurde der Mann erschlagen.
Verdächtiger hatte bei Festnahme Messer in Hintern eingeführt
Nachdem die Polizei anhand von DNA-Spuren auf die Spur des 46-jährigen Tatverdächtigen gekommen war, wurde bundesweit nach dem Mann gefahndet. In der Nacht auf den 3. April schließlich gelang es Kräften der Bundespolizei und des Polizeireviers Hechingen, den als gefährlich eingestuften Mann festzunehmen. Der 46-Jährige war zu dem Zeitpunkt im Zug von Tübingen in Richtung Hechingen unterwegs. Entgegen den ersten Angaben widersetzte sich der Verdächtige der Festnahme nicht.
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein handelsübliches Klappmesser, dass der Tatverdächtige sich in den Hintern eingeführt hatte. Anschließend kam er in eine Zelle.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, macht der Tatverdächtige selbst bis dato von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und hat sich bislang zur Tat nicht geäußert.