Albstadt wartet auf Peter Ramsauers "Gesehen-Vermerk" für die Lautlinger Ortsumgehung.
Albstadt-Lautlingen - Wo bleibt der "Gesehen-Vermerk" des Bundesverkehrsministers für die Planung der Lautlinger Ortsumgehung? Baubürgermeister Udo Hollauer und Lautlingens Ortsvorsteherin Juliane Gärtner haben in Reutlingen eine Antwort auf diese Frage gesucht.
Wieso Reutlingen? Weil Minister Peter Ramsauer dort am Freitag Gast der Landes-CDU war – so eine Chance kommt so bald nicht wieder. Zwar, berichtete Hollauer am Dienstag im Technischen und Umweltausschuss, habe man Ramsauer selbst nicht sprechen können, wohl aber Ministerialdirigent Stefan Krause, den Leiter der Unterabteilung Straßeninvestitionspolitik im Verkehrsministerium.
Und der, so Hollauer, habe im Gespräch eingeräumt, dass ein halbes Jahr doch eine ziemlich lange Zeit für einen Sichtvermerk sei – die Vorentwurfsplanung liegt seit Sommer 2011 in Berlin – , und versprochen nachzusehen, warum es so lange dauere.
Die Finanzierungsfrage stellt sich erst später
Die andere Frage, die die Albstädter beschäftigt, ist die, weshalb die Lautlinger Ortsumgehung nicht im Entwurf des Investitionsrahmenplans (IRP) 2011 bis 2015 auftaucht, den das Ministerium im Dezember publik gemacht hat.
In diesem Punkt decken sich die Aussagen, die Krause gegenüber den Albstädtern und das Ministerium gegenüber dem Schwarzwälder Boten gemacht hat: Solange der "Gesehen-Vermerk" nicht da ist, habe man gar keine Veranlassung, das Projekt Ortsumgehung in den Investitionsrahmenplan aufzunehmen. Es gibt nämlich etliche andere Straßenbauprojekte im Land, die bereits wesentlich weiter, sprich, im Planfeststellungsverfahren oder gar planfestgestellt sind. Die haben buchstäblich Vorfahrt.
Indes, und das ist für Hollauer die gute Nachricht, können die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens und dieses selbst anlaufen, sobald der "Vermerk" vorliegt – unabhängig davon, ob Mittel eingeplant sind. Die Finanzierungsfrage stellt sich erst später.
Wohl nicht mehr im Jahr 2015, das die Albstädter als Termin ins Auge gefasst haben. Bis dahin könnte zwar das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein, aber der "IRP 2016-2020" wird dann noch nicht so weit sein, und erst in ihm könnte die Lautlinger Ortsumgehung berücksichtigt werden. Früher wird der neue Bundesverkehrswegeplan fertig, und für die Lautlinger ist von entscheidender Bedeutung, dass ihre Ortsumgehung in der Kategorie "vordringlicher Bedarf" bleibt. Wenn über diese Einstufung entschieden wird, werden die Abgeordneten der Region gefordert sein.
Hohe Kosten – lange Bewertungszeit
Und womöglich noch mehr, wenn es anschließend um die Aufnahme in den IRP und die Mittelvergabe geht – die Warteschleife ist keine unrealistische Perspektive. Zehn Jahre lang bleibt eine Planfeststellung gültig, danach kann sie um fünf Jahre verlängert werden. Ist nach 15 Jahren immer noch nichts passiert, droht sie zu verfallen. Das ist laut Regierungspräsidium aber noch nie passiert – vorher drückt man wohl mit dem Bau einer ersten Brücke einen Schuh in die zufallende Tür. Schlimmstenfalls steht diese Brücke dann eine Weile herrenlos in der Landschaft herum.
Allerdings ist das die Fernperspektive – fürs Erste bedarf es des "Gesehen-Vermerks". Der Schwarzwälder Bote hat nachgefragt, wo er bleibt, und vom Bundesverkehrsministerium folgende Antwort erhalten: Wegen des hohen Investitionsvolumens von 40,5 Millionen Euro sei der vorliegende Vorentwurf "sorgfältig zu bewerten", ehe der Vermerk erteilt werden könne. Ein Zeitpunkt dafür "kann derzeit nicht benannt werden".