Soll mehr Geld in die Stadtkasse bringen: das Ebinger Krematorium. Foto: Holbein

Rechnungsprüfungsamt rät, Wiederverwertung von beim Betrieb anfallendem Metall zu optimieren.

Albstadt - Einen skurril anmutenden Vorschlag hat die Stadt Albstadt von ihrem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt bekommen: Sie möge doch die Wiederverwertung des beim Betrieb des Ebinger Krematoriums anfallenden Metalls optimieren. Der Vorschlag wird derzeit geprüft.

Bereits jetzt ist es in Albstadt üblich, dass große Metallteile, die nach dem Verbrennungsvorgang übrigbleiben – beispielsweise künstliche Hüftgelenke, Sargbeschläge und andere "nicht urnenpflichtige" Überreste – per Handmagnet ausgesondert und vermarktet werden. Das ist wohlgemerkt keine Albstädter Besonderheit, sondern wird in vielen anderen Gemeinden genauso gemacht. Das Rechnungsprüfungsamt hat bei 17 Krematoriumsbetreiber – 14 kommunalen und drei privaten – in Baden-Württemberg nachgefragt, wie sie es mit der Reststoffverwertung halten. Acht davon praktizieren sie, also knapp die Hälfte.

Drei von diesen acht gehen dabei allerdings noch wesentlich gründlicher vor als die anderen fünf – und als die Albstädter. Sie separieren nämlich die hochwertigen Goldlegierungen vom unedleren Restmetall und verkaufen sie gesondert. Das ist, wie das Rechnungsprüfungsamt bei seinen Recherchen herausgefunden hat, durchaus lukrativ: Im Durchschnitt fielen bei einer Kremierung zwischen zwei und fünf Grad Goldlegierung an.

Bei derzeit etwa 900 Kremierungen im Jahr müsste das theoretisch mindestens 1800 Gramm Goldlegierung ergeben, was einem Feingoldertrag von rund 1000 Gramm entspricht. Die Goldpreise schwanken bekanntlich; gleichwohl wird das Rechnungsprüfungsamt nicht falsch liegen mit der Annahme, dass sich mit einem Kilogramm Gold "nicht unerhebliche Einnahmen" erzielen ließen. In den Krematorien, die es konsultiert hat, liegen sie zwischen 30 000 und 80 000 Euro pro Jahr.

Verträgt sich ein solches Vorgehen mit der Pietät? Die städtischen Rechnungsprüfer verweisen darauf, dass eine "Weiterbehandlung" dessen, was nach einer Kremierung übrig bleibt, sich ohnehin nicht umgehen lasse, weil nicht alles "urnengäng" sei. Dass nicht urnengängige Reste recycelt würden, sei üblich – was spreche also dagegen, dieses Recycling zum Wohle der Gemeinde zu intensivieren? Technisch sei das unaufwändig; es bedürfe nur eines Edelmetallabscheiders, und wenn die Stadt davor zurückscheue, den Ertrag für profane Zwecke zu verwenden, dann blieben immer noch die sozialen – oder das städtische Bestattungswesen selbst. Eines sei freilich Voraussetzung: eine verbindliche Dienstanweisung ans Personal.