Diese Bilder sind Vergangenheit: Der Gehweg wird inzwischen – ausnahmsweise – von der Stadt geräumt. Foto: Maier

Stadt macht eine Ausnahme von der Regel. Räum- und Streupflicht gilt aber grundsätzlich.

Albstadt-Tailfingen - Bürokratius ist ein gefürchteter Zeitgenosse. In Tailfingen ist er allerdings in die Flucht geschlagen worden. Dort hat die Stadt unbürokratisch ein Problem gelöst, das einen Anwohner seit Jahren geärgert hat – durch eine Ausnahmeregelung.

Die Räum- und Streupflicht ist in diesen Tagen der winterlichen Schneemassen eine lästige. Wie schön, wenn dann ein Fahrzeug des städtischen Betriebsamtes die Arbeit übernimmt. Auch in der Straße Unter Nank hat die Stadt das jahrelang getan und die Gehwege geräumt – dort, wo sie selbst mit Grundstücken Anlieger ist.

Der Gehweg entlang eines Gründstücks in Privatbesitz – etwa 15 Meter lang – wurde jedoch nicht mitgeräumt. Und weil auch der Grundstückseigentümer das nicht übernommen hat, blieben die Schneemassen dort liegen. Fußgänger mussten Umwege machen.

Unser Leser Peter Maier hat sich deshalb beim städtischen Betriebsamt beschwert und darum gebeten, das kurze Stück doch gleich mit zu räumen, wenn der Schneepflug ohnehin unterwegs sei – zunächst ohne Erfolg. Denn, so stellt Michaela Maier, Leiterin des Ordnungsamtes, klar: Jeder Grundstückseigentümer hat die Räum- und Streupflicht am Gehweg entlang seines Grundstücks. Und der städtische Pressesprecher Michael Röck erklärt den Hintergrund: haftungsrechtliche Fragen. Wenn die Stadt dort räume, sei sie auch verantwortlich, wenn einmal nicht geräumt sei und jemand stürze. Trotzdem hat die Stadtverwaltung in diesem speziellen Fall eine Ausnahme gemacht und räumt seit kurzem den Gehweg entlang des besagten Privatgrundstücks mit.

Warum? "Das Grundstück ist von der anderen Seite her erschlossen", erklärt Michaela Maier. "Es hat gar keinen Zugang zu dem Gehweg, und der Grundstückseigentümer müsste einen beträchtlichen Umweg in Kauf nehmen, um dorthin zu gelangen und zu räumen." Zudem liege das Grundstück des Privateigentümers tiefer als der Gehweg.

Die Stadtverwaltung habe die Situation vor Ort überprüft und festgestellt, dass es in diesem Einzelfall sinnvoll sei, eine Ausnahme zu machen. Inzwischen wird der        Gehweg also vom städtischen Betriebsamt mit geräumt und gestreut – und die Anwohner können ungehindert dort entlang laufen – ganz ohne einen Hindernisparcours absolvieren zu müssen.