Das Amtsgericht Albstadt hat nun die Position der Mieter bestätigt. Foto: Eyrich

Mehrere Anträge auf einstweilige Verfügung entschieden. Mieter haben Anspruch auf funktionierende Heizung.

Albstadt-Tailfingen - Im Streit um die Heizung im Hochhaus in der Heubergstraße in Tailfingen, die seit Oktober außer Betrieb gewesen war, hat das Amtsgericht Albstadt nun die Position der Mieter bestätigt. Nach Angaben eines Sprechers sind mehrere Anträge auf einstweilige Verfügung entschieden worden.

Demnach müsse wieder für eine Beheizung des Gebäudes gesorgt werden. Seit der vergangenen Woche läuft die Heizung wieder. Die Hausverwaltung hatte argumentiert, durch Mietrückstände habe das Geld gefehlt, den defekten Ölheizkessel reparieren zu lassen. Das ließ das Amtsgericht nicht gelten: Die Mieter hätten Anspruch auf eine funktionierende Heizung.