MuKS: Hygienekonzept bleibt in Kraft

Albstadt. Nach dem Inkrafttreten der "Öffnungsstufe 3" am 12. Juni geht die Musik- und Kunstschule wieder zum Präsenzunterricht über. Das gilt für alle Angebote einschließlich der Kunstschule, des Ensembleunterrichts und der Kooperationen mit den Albstädter Grundschulen.

Das bisherige Hygienekonzept bleibt hingegen gültig, ebenso die allgemeinen geltenden Abstandsregeln. Die neue "Corona-Verordnung Musikschule" sieht vor, dass Test-, Impf- oder Genesungsnachweise vorlegen muss, wer die Angebote der Musik- und Kunstschule in Anspruch nehmen möchte; das bedeutet, dass Schüler ab sechs Jahren nur nach Vorlage eines solchen Nachweises in Präsenz unterrichtet werden. Für Kinder im Grundschulalter kann abweichend der Nachweis eines negativen Corona-Tests – auch eine durch die Schule beglaubigte Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten kommt in Frage – akzeptiert werden; bei den "MuKS-Mäuschen" oder vor Schnupperstunden muss auch der begleitende Elternteil einen gültigen Nachweis vorlegen. Die von den Schulen ausgestellten oder beglaubigten Testbescheinigungen sind 60 Stunden lang gültig.

Wer ein Instrument ausprobieren oder in der Kunstschule kreativ werden möchte, kann über die Mailadresse muks@albstadt.de oder unter der Telefonnummer 07431/ 4726 Schnupperstunden mit dem Sekretariat der Schule vereinbaren.