Der 57-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden kann, verurteilt. Foto: Ungureanu

Richterin wertet Aussagen von Mädchen als glaubhaft. 57-Jähriger verurteilt. 

Albstadt - Eine Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden kann, muss ein 57-jähriger Mann aus Albstadt verbüßen. Die Richterin am Amtsgericht Albstadt sieht es - obwohl Aussage gegen Aussage steht - als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2016 die damals 13-jährige Tochter seiner Untermieter sexuell missbraucht hat.

Das Mädchen habe sowohl bei der Vernehmung nach der Anzeige im Jahr 2018 bei der Polizei als auch ein gutes Jahr später bei der Verhandlung die Tat so genau und detailreich und ohne Überziehungen geschildert, dass man sich das laut Richterin nicht ausdenken könne.

Intimbereich berührt und geküsst

Demnach soll der Angeklagte, mit dem die damals 13-Jährige zu jener Zeit ein freundschaftliches Verhältnis pflegte, sie im Intimbereich berührt und geküsst haben. Die Geschädigte habe an diesem Abend beim Angeklagten übernachtet, sie wollten am Morgen gemeinsam Zeitungen austragen. Der Angeklagte kam in Boxershorts bekleidet in ihr Zimmer und legte seinen Arm um ihre Schulter. Sie wehrte diese Geste ab und wehrte sich mit Tritten und klaren Worten der Ablehnung, als der Mann ihre Unterbekleidung auszog und sie im Intimbereich küsste. Daraufhin ließ der Angeklagte von selbst von ihr ab.

Der 57-Jährige bestritt dies am ersten Verhandlungstag. Das Mädchen habe sich das nur ausgemalt, weil zwischen ihm und ihren Eltern Mietstreitigkeiten im Raum gestanden hätten. Die Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs kam 2018, einen Monat nach der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Angeklagten. Er wertete die Anzeige als eine Art Racheakt.

Angeklagter Justiz bereits als Reichsbürger bekannt

Die Richterin sieht das anders: Das Mädchen habe sich nach zwei Jahren nur ihrem Onkel anvertraut, der ihr zur Anzeige geraten habe. Von den Mietstreitigkeiten soll das Mädchen nichts gewusst haben.

Der Angeklagte hatte in der Vergangenheit die Justiz unter anderem durch seine Machenschaften als sogenannter Reichsbürger auf Trab gehalten und hatte jüngst eine Haftstrafe verbüßt. Wegen sexuellen Missbrauchs ist er zweifach einschlägig vorbestraft.

Auch wenn seine Zwischenrufe und Kommentare während der Verhandlung eine andere Sprache sprechen, beteuerte der Angeklagte, mit dem "Reichsbürgerzeug" nicht mehr viel am Hut zu haben. Er wolle nun "einfach nur seine Ruhe haben" und zeigte sich daher auch bei der Verhandlung kooperativ.

Erbost zeigte er sich von einem anonymen Schreiben, das dem Amtsgericht im Vorfeld des zweiten und letzten Verhandlungstags zugegangen ist. Darin wird der Angeklagte als "eine Gefahr für Deutschland" bezeichnet. An seinem Auto klebe eine Flagge des Deutschen Reiches, zudem würde er auf Facebook hetzerische Inhalte verbreiten. Im Schreiben wird behauptet, es laufe ein Gewaltschutzverfahren gegen den Angeklagten.

Während er zu der Flagge auf seinem Auto und den Facebook-Posts stand, bezeichnete er das Gewaltschutzverfahren als "Lug und Trug".