Polizei und Ordnungsamt wollen weiterhin Stichprobenkontrollen durchführen. Foto: © Bihlmayerfotografie – stock.adobe.com

Seit Mittwoch gilt die Alarmstufe zwei in Baden-Württemberg. Seitdem gilt die 2G-Regel in der Gastronomie und im Einzelhandel – Pendler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, müssen stets einen 3G-Nachweis mitführen. Bleibt die Frage: Wer soll alle diese Vorschriften kontrollieren? Unsere Redaktion hat bei Stadtverwaltung, Polizei und Verkehrsunternehmen nachgefragt.

Rottweil - Weil die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Rottweil über der 500er-Marke liegt, sind am Donnerstag gar noch strengere Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Für Ungeimpfte bedeutet das beispielsweise eine nächtliche Ausgangssperre. Doch: Sind flächendeckende Kontrollen realistisch? Schließlich hagelte es bereits nach der Ministerpräsidentenkonferenz Kritik von Verkehrsunternehmen, Gastronomen und Co. ob der Umsetzbarkeit der Maßnahmen.