Die Container am Thalia-Theater in Tailfingen bieten Platz für 80 Bewohner. Foto: Benjamin Roth

Geflüchtete Albstadt und der Landkreis bleiben auf die Infrastruktur zur Unterbringung Geflüchteter angewiesen.

Die Unterbringung Geflüchteter stellt für den Landkreis und die Stadt Albstadt nach wie vor eine Herausforderung dar. Auch wenn das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung nicht mehr so präsent wie während der Hochphase des Flüchtlingszustroms vor zwei Jahren ist, will der Landkreis beispielsweise die Containerunterkunft am Thalia-Theater nicht missen.​

 

Dort sind Stand Ende Dezember 40 Personen untergebracht. Voll belegt ist sie damit nicht, rund 80 Plätze wurden dort vor knapp zwei Jahren geschaffen. Dennoch heißt es auf Nachfrage im Landratsamt, dass die Kreisverwaltung derzeit und auch künftig auf die Containerstandorte im Kreisgebiet angewiesen sei.

Alternativnutzungen als Büro- oder Lagerflächen, Seminarräume oder Sozialwohnung seien in der Theorie zwar denkbar, angesichts der derzeitigen Situation aber nicht realistisch.

Ukrainer kommen nach wie vor

Zwar hätten Ende des vergangenen Jahres die Zuweisungen von Asylsuchenden an den Landkreis im Vergleich zum Vorjahr 2024 deutlich abgenommen, gleichzeitig kämen aber weiterhin vergleichsweise viele ukrainische Geflüchtete – 40 bis 60 pro Monat – an. Diese verteilt das Land Baden-Württemberg auf die Landkreise.

Das Landratsamt informiert auf Anfrage, dass Ende 2025 insgesamt 159 Personen in der vorläufigen Unterbringung in Albstadt verzeichnet seien. Neben der Unterkunft am Thalia ist ein weiterer großer Standort des Landkreises, die frühere Gaststätte Grüne Au in Ebingen, in welcher Ende 2025 45 Personen gelebt haben. Zur Aufteilung sagt Steffen Maier, Sprecher der Kreisverwaltung: „Die Gebäudekapazitäten werden entsprechend der Flüchtlingszuweisungen und damit je nach Bedarf achtsam und mit Augenmaß auf- beziehungsweise abgebaut.“

Zum Hintergrund: Für die sogenannte vorläufige Unterbringung der Geflüchteten ist der Landkreis zuständig. Nach Erfassung in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Geflüchteten nach einem bestimmten Schlüssel, der sich aus dem Anteil des jeweiligen Stadt- und Landkreises an der Bevölkerung des Landes errechnet, auf die Kreise in der vorläufigen Unterbringung verteilt. Diese vorläufige Unterbringung endet für Asylsuchende mit Abschuss des Asylverfahrens, spätestens nach 24 Monaten. Personen aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen und können direkt in die vorläufige Unterbringung aufgenommen werden.

Nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung erfolgt die Verteilung in die kommunale Anschlussunterbringung bei den Städten und Gemeinden. Die Zuteilung der asylsuchenden Personen in die Anschlussunterbringung wird durch das Landratsamt koordiniert und richtet sich nach einem vorgegebenen Berechnungsschlüssel, heißt es auf Nachfrage bei der Stadt Albstadt. Zum Stand 30. November seien circa 100 Personen in Unterkünften der Stadt Albstadt in der Anschlussunterbringung wohnhaft gewesen.

Suche gestaltet sich schwierig

Zur Entwicklung der Belegungszahlen hält die Stadt fest, dass diese seit einiger Zeit gleichbleibend hoch seien. Zwar verfüge die Verwaltung derzeit noch über weitere Unterbringungsmöglichkeiten, diese seien aber auch nötig. Warum? Weil sich die hohen Zuweisungszahlen aus den Jahren 2023 und 2024 bis heute auswirken.

Eine Sonderrolle nehmen ohnehin die Geflüchteten aus der Ukraine ein: Nach Ablauf von sechs Monaten seien diese Personen, sofern sie nicht eigenständig privaten Wohnraum gefunden haben, in die Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden zu verteilen, informiert die Stadtverwaltung. Nur: Die Suche nach privaten Wohnraum gestalte sich zunehmend schwieriger.

Knapp 160 Personen in vorläufiger Unterbringung, rund 100 in der Anschlussunterbringung: Albstadt ist auf seine Infrastruktur für die Unterbringung Geflüchteter nach wie vor angewiesen.