Mit der Hurra-Card ist das Einkaufen in vielen Geschäften möglich. Foto: gonghuimin468Pixabay

Bei der Hurra-Card handelt es sich um eine Arbeitnehmer-Gutschein-Karte, die jetzt noch mehr Möglichkeiten bietet.

St. Georgen. Von der Hurra-Card profitieren alle Beteiligten, ist sich Sabine Günter, die kommissarische Leiterin des Handels- und Gewerbevereins (HGV) St. Georgen, sicher. Über diese Karte können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine regelmäßige Vergütungserhöhung in Form von Sachbezügen zukommen lassen.

Der Gesetzgeber habe diese Möglichkeit in diesem Jahr erhöht von bislang 44 auf nunmehr monatlich maximal 50 Euro. Das heißt, der Arbeitgeber kann steuerfrei und ohne Sozialabgaben diesen Betrag auf das Hurra-Card-Konto des Mitarbeiters überweisen. Der kann damit in den derzeit 20 Akzeptanzstellen in St. Georgen bargeldlos bezahlen. Zu den Akzeptanzstellen gehören laut Günter Gastronomiebetriebe, Dienstleister, Tankstellen und bestimmte Lebensmittelgeschäfte. Davon profitieren nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch der heimische Handel. Schließlich sichere die Hurra-Card, dass der Geldkreislauf in der Region bleibe und heimische Geschäfte damit Umsatz hätten, erklärt Günter die Hintergründe.

Werbung verstärkt

Gestartet hat der HGV mit der Arbeitnehmer-Gutschein-Karte Ende 2018, wurde aber in den vergangenen beiden Jahren damit pandemiebedingt ausgebremst. Jetzt möchte der Verein das Angebot wieder stärker bewerben.

Mit Erfolg: Unter den 26 Betrieben, die diese Karte für ihre Mitarbeiter nutzen, befinden sich nun zwei neue. So habe die Burgbacher Holzwerk GmbH in Peterzell 26 dieser Karten für ihre Mitarbeiter geordert, außerdem die Sterman Technische Systeme GmbH 50 Karten für ihre Belegschaft. Damit sei die Zahl der Hurra-Karten auf insgesamt 210 gestiegen.

Ansparen möglich

Das sei ausbaufähig, meint Günter, die deshalb in nächster Zeit noch mehr die Werbetrommel rühren möchte, nicht nur unter den HGV-Mitgliedsbetrieben, auch andere Firmen können sich beteiligen, zahlen dann aber einen kleinen Obolus für die Finanzabwicklung. Diese liegt in den Händen der Firma Großpietsch aus Zell am Harmersbach.

Noch ein Vorteil: Die maximal 50 Euro monatlich müssen nicht jeden Monat voll ausgegeben, sondern können auch angehäuft werden, erläutert Sabine Günter. Wenn der Betrag also über mehrere Monate angespart werde, sei dann später auch eine größere Anschaffung möglich. Eine Barauszahlung sei aufgrund der Anforderungen des Gesetzgebers allerdings nicht möglich.