In der Rottweiler Fußgängerzone gilt gemäß Landesverordnung Maskenpflicht. Foto: Otto

Viele Beschwerden nach Verkaufs-Aktion am Wochenende. Auch Maskenpflicht in der Diskussion. 

Es gibt Ärger rund um die Corona-Regeln in der Fußgängerzone. Ein "Glühwein-to-go"-Verkauf am Wochenende hat zu vielen Beschwerden geführt. Von "Go" konnte nämlich nicht die Rede sein. Viele tranken wohl in großer Runde am Schwarzen Tor. Gleichzeitig stößt auch die Maskenpflicht auf Kritik.

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Rottweil - Im Gemeinderat am Mittwochabend brachten gleich mehrere Stadträte die Verkaufsaktion im Bereich eines Gastronomiebetriebs auf den Tisch. "Wenn man das am Samstag auf dem Markt gesehen hat – das war nicht ›to go‹, das war ein Glühwein-Stau am Schwarzen Tor", so Jürgen Mehl von der Fraktion SPD+FFR. Angesichts der Tatsache, dass der Kreis Rottweil an der 200er-Marke kratze (später am Abend kam die Meldung, dass sie überschritten wurde), sei dies unverständlich.

Es werde "nicht geduldet", was nicht gestattet sei

Günter Posselt (CDU) bestätigte, dass sich viele Bürger darüber aufgeregt und ihn diesbezüglich angesprochen hätten. "Wenn man sieht was gerade los ist in den Pflegeheimen und Krankenhäusern – das sind prekäre menschliche Schicksale", so Posselt. Er bedauere, dass so eine Aktion da weitere Unsicherheit hineinbringe. In der Unteren Hauptstraße, so ergänzte seine Kollegin Monika Hugger, sei es mit dem To-go-Ausschank am Wochenende auch nicht besser gewesen.

Bürgermeister Christian Ruf bestätigte, dass auch die Stadt viele Hinweise bekommen habe. Es werde "nicht geduldet", was nicht gestattet sei. Es sei klar, dass das Getränk nicht direkt bei der Gastronomie konsumiert werden dürfe. Dies sei ein "vollzugliches Thema", das man an die Polizei weitergeleitet habe. "Wir schreiten ein und sind auch auf die Gastronomen zugegangen", so Oberbürgermeister Ralf Broß.

Laut FDP-Stadtrat Daniel Karrais wundern sich im Gegenzug viele Bürger über die stetig geltende Maskenpflicht in der Fußgängerzone – denn im Normalfall habe man dort zu allen anderen zehn Metern Abstand.

OB Broß erklärte, dies sei keine städtische Entscheidung, sondern basiere auf der Landesverordnung. Und an der gebe es nichts zu rütteln. Auch wenn verständlich sei, dass die stetig neuen Verordnungen für Verwirrung sorgen.