Das Parken auf Gehwegen ist nicht nur ein Ärgernis für Fußgänger, es ist auch verboten. Trotzdem gibt es auch in Rottweil immer wieder Fälle, die jetzt erfasst wurden.
Sie können, insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator, schnell zum Hindernis werden: Fahrzeuge, die auf dem Gehweg parken. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat sich im Rahmen seiner Aktion „Freie Gehwege“ Gefahrenstellen in ganz Deutschland melden lassen. Mehr als 3300 sind zusammengekommen, davon mehrere in Rottweil. Wie bewertet die Stadt die Ergebnisse? Wir fragen nach.
„Nun sind die Kommunen gefragt, die gemeldete Stellen zu überprüfen. Denn zugeparkte Gehwege sind nicht nur nervig, sondern können zu einem handfesten Risiko werden, wenn Zufußgehende gezwungen sind, auf die Fahrbahn auszuweichen“, schreibt der VCD zu seiner Aktion.
19 Engstellen gemeldet
In Rottweil wurden im Rahmen dieser 19 Engstellen gemeldet: in der Zimmerner Straße, Rötlinstraße, Tannstraße, Grundstraße, Flöttlinstorstraße, im Turmweg, in der Königstraße im Bereich des Stadtfriedhofs, Hölderstraße und der Steig sowie in der Altstadt in der Amselstraße, Lehrstraße, Göllsdorfer Straße, Alemannenstraße, Armlederstraße, Albertistraße, Hochmaurenstraße, Tuttlinger Straße und an zwei Stellen in der Römerstraße.
Die Restgehwegbreite wird dabei, je nach Stelle, mit 20 bis 80 Zentimetern angegeben. An mancher gibt es zudem zusätzliche Angaben, wie „Ich bin mit dem Kinderwagen unterwegs“ oder „Ich habe Kinder, die den Gehweg regelmäßig mit dem Fahrrad/zu Fuß nutzen“ sowie, dass es an Müllabfuhrtagen oftmals noch enger auf dem Gehweg werde.
„Selbstverständlich erfasst unsere Umfrage nicht alle zugeparkten Gehwegabschnitte, doch es zeichnen sich einige Hotspots ab“, so das Fazit des VCD. Die Aktion zeige, dass Gehwegparken in ganz Deutschland ein Problem sei. Das illegale Gehwegparken müsse beendet werden, so die Forderung.
Sensible Bereiche
Wie bewertet die Stadt Rottweil die Ergebnisse der Aktion? Man stehe grundsätzlich Initiativen, wie auch der Aktion des Verkehrsclubs Deutschland, aufgeschlossen gegenüber, „da sie auch dazu beitragen, auf Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum aufmerksam zu machen und sie insbesondere auch das Bewusstsein aller am Verkehr Teilnehmenden für die wichtige gegenseitige Rücksichtnahme schärfen“, teilt uns Pascal Schneider, Abteilungsleiter Ordnungsverwaltung, auf Anfrage mit.
„Gerade Gehwege sind sensible Bereiche, da sie vor allem für Fußgänger, für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie für Kinder oder auch für Personen mit Kinderwagen stets verfügbar sein müssen“.
Zahl überrascht Stadtverwaltung nicht
Die Zahl von 19 gemeldeten Stellen aus dem Stadtgebiet überrasche die Stadtverwaltung nicht. „Sie deckt sich mit unseren Erfahrungen, wonach es immer wieder punktuelle Problemlagen gibt“, so Schneider.
Ein flächendeckendes oder strukturelles Problem sieht die Stadt darin nicht. Vielmehr handle es sich um Einzelfälle, die situationsabhängig bewertet werden müssten. „Ein genereller Zusammenhang mit einem strukturellen Parkplatzmangel lässt sich daraus sicherlich nicht ableiten“, meint Pascal Schneider.
Oft veränderten sich Wohngebäude oder gar ganze Quartiere in ihren Nutzungen, manchmal verändere sich auch das Nutzerverhalten, oder es nähmen konkret die PKW-Nutzer in einzelnen Straßenzügen zu, was das korrekte Parkverhalten im öffentlichen Raum dann eben erschwere.
Vom Anschreiben bis zum Verwarngeld
Die Stadt Rottweil gehe Hinweisen natürlich nach und überprüfe entsprechende Situationen vor Ort. Zum Vorgehen teilt Pascal Schneider mit: „Oft reagieren wir auch zunächst mit Anschreiben, um insbesondere Anlieger auf ihr falsches Verhalten hinzuweisen, häufig ermahnen wir dann auch, entsprechend den Gehweg freizuhalten.“
Generell sei festzustellen, dass Beschwerden zum Gehwegparken aus dem gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile eingingen. Räumliche Schwerpunkte ließen sich dabei nicht eindeutig identifizieren.
Und wie will die Stadt das Problem angehen? „Nach unserer Einschätzung liegt keine generelle Problematik vor. Wir prüfen und betrachten daher immer die entsprechenden Einzelfälle. Grundsätzlich können neben gezielten Kontrollen auch verkehrsrechtlich veranlasste Veränderungen – etwa durch Beschilderungen oder Markierungen – sowie, wo erforderlich, auch bauliche Maßnahmen zielführend sein“, teilt Pascal Schneider dazu mit. Zudem bestehe die Möglichkeit, ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 55 Euro zu erheben.
Bürger könnten problematische Stellen jederzeit an die Stadtverwaltung melden – beispielsweise über die bekannten Kontaktwege oder direkt beim Ordnungsamt. „Solche Hinweise sind eine wichtige Grundlage, um gezielt reagieren zu können.“
Die Rechtslage
Das Parken auf Gehwegen
ist grundsätzlich verboten, wenn nicht entsprechende Verkehrsschilder oder Markierungen es erlauben. Bei Missachtung des Verbots droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro. Beim Behindern einer Person, einer Gefährdung oder Ähnlichem kann das Bußgeld auch höher ausfallen und um einen Punkt in Flensburg erweitert werden.