Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Aichhalder Mühle" ist einen Schritt weiter und wird ein zweites Mal im Rathaus zur Einsicht ausgelegt. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: "Mühle" will erweitern

Der Bebauungsplan "Aichhalder Mühle" kann nun in eine zweite Offenlage gehen. In der Sitzung am Dienstag in der Ortsverwaltung Rötenberg stimmten die Räte den Abwägungsvorschlägen des Ingenieurbüros Gfrörer zu.

Aichhalden. Bereits im März vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Aichhalder Mühle" gefasst. Dabei wurden Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht, Lageplan sowie die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung beschlossen.

Gaststätten-Eigentümerin und Betreiberin Julia Eberhard plant den Anbau eines Festsaals an das bestehende Restaurant, um künftig auch größere Veranstaltungen wie Firmenfeiern und Hochzeiten mit bis zu 150 Gästen bewirten zu können. Zusätzlich sollen weitere Parkplätze auf einer rund 100 Meter entfernten Fläche zum Gasthaus angelegt werden.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzögerte sich allerdings und konnte erst in der Zeit vom 27. Mai bis 30. Juni dieses Jahres erfolgen, weil im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag die geschützte Zauneidechse festgestellt wurde. Wie der in der Sitzung anwesende Planer Sebastian Rolfes den Räten erläuterte, sind vorgezogene Maßnahmen wie die Herstellung von Ausweichleberäumen erforderlich.

Dies müsse in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde geplant und umgesetzt werden, erst dann könne ein Baubeginn erfolgen. Des Weiteren tangiere das Bauvorhaben zwei geschützte Mähwiesen, wofür ein planexterner 1:1-Ausgleich gefordert werde.

Zur Sicherung müsse mit der Naturschutzbehörde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag spätestens bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen sein, schilderte Rolfes. Das Umweltschutzamt weise darauf hin, dass beim geplanten Parkplatz im Bereich des Erdlinsbachs ein zehn Meter breiter Gewässerrandstreifen von jeglicher Bebauung freigehalten werden müsse. Dieser Anregung werde gefolgt. Die Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg sieht das Anlegen eines zusätzlichen Parkplatzes nicht am Gaststättenstandort, sondern rund 100 Meter östlich davon problematisch. Dies verstoße gegen die Grundsätze, eine Zersiedelung der freien Landschaft zu vermeiden, übermittelte der Planer und hielt dagegen, dass eine andere Standortalternative für den Parkplatz aufgrund der vorhandenen Topografie und des Baches nicht umweltverträglich umsetzbar sei. Die Dimension des Parkplatzes werde um die Gewässerrandstreifen verringert.

Nebenbei merkte Rolfes an, dass die Stellungnahme der Raumordnungsbehörde verspätet eingereicht worden sei und gar nicht mehr berücksichtigt hätte werden müssen. Seitens der Bürger wurden keine Bedenken gegen das Bauvorhaben geäußert.

Nachdem der Gemeinderat den von Ingenieur Rolfes vorgeschlagenen Abwägungen zu den Stellungnahmen der Behörden zustimmte, kann der Bebauungsplan ein weiteres Mal auf die Dauer eines Monats für die Öffentlichkeit im Rathaus ausgelegt werden. In dieser Zeit besteht erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen und Bedenken abzugeben, allerdings nur für die gegenüber der ersten Offenlage geänderten Bereiche.

Gemeinde und die Baurechtsbehörde in Rottweil stehen bei diesem Bebauungsplan unter Druck. Denn nach Auskunft von Bürgermeister Michael Lehrer hat die Gaststätten-Eigentümerin für ihr Bauvorhaben eine Leader-Förderung in Höhe von rund 180 000 Euro bewilligt bekommen. Dieser Zuschuss verfällt, wenn die Baugenehmigung nicht bis Herbst vorliegt. Gemeinde und das Landratsamt seien sich im Klaren, dass dieser Fall nicht eintreten dürfe, versicherte Lehrer.